Freie und Hansestadt Hamburg

Fachamt

Fachamt Eingliederungshilfe

Das Fachamt Eingliederungshilfe nimmt bezirksübergreifend Aufgaben in den Bereichen

  • teilstationäre und stationäre Eingliederungshilfe in Hamburg
  • Eingliederungshilfe und stationäre Pflege außerhalb von Hamburg
  • Gastweise Unterbringung
  • Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
  • Erstellung von Gesamtplänen mit Bedarfserhebung und Befürwortung bei stationären und ambulanten (PPM-, PBW-, WA-, HPL-, HFbK-, ABW-, BeWo-) Eingliederungshilfeanträgen
  • Beratungsstelle für Hörbehinderte
  • Hausergruppe
  • Trägerübergreifendes /Persönliches Budget

wahr.

Hinweis:
Die auf dieser Seite verwendeten Abkürzungen zu den verschiedenen Eingliederungshilfeleistungen erklären wir Ihne unter
Fragen und Antworten zur Eingliederungshilfe.
Alternativ klicken Sie bitte einfach auf die verlinkten Abkürzungen.

Leistungen auf Eingliederungshilfe sind regelhaft im Sozialen Dienstleistungszentrum des örtlich zuständigen Bezirksamtes zu stellen. Erst nach Prüfung der örtlichen Zuständigkeit wird von dort der Antrag zur Bearbeitung an das Fachamt Eingliederungshilfe weitergeleitet.

Ziele: Behinderte Menschen erhalten die notwendigen Hilfen zur Beseitigung, Milderung bzw. Verhinderung der Verschlechterung des Handicaps und zu ihrer sozialen Integration /Teilhabe sowie zur Stärkung der Selbsthilfepotentiale (Leitziele).

vergrößern Dr. Margrit During - Leitung zoom Dr. Margrit During - Leitung (Bild: Bezirksamt Wandsbek) vergrößern Uwe Starkjohann - stellvertretende Leitung zoom Uwe Starkjohann - stellvertretende Leitung (Bild: Bezirksamt Wandsbek)

















Zu den Aufgaben des Fachamtes Eingliederungshilfe im Bereich
Sozialhilferechtlicher Fachdienst Eingliederungshilfe gehört die Prüfung und Bewilligung von Anträgen auf Sozialhilfe für teilstationäre (z.B.: Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderung) und stationäre Eingliederungshilfe in Hamburg, Eingliederungshilfe und stationäre Pflege außerhalb von Hamburg, Sozialhilfe für Deutsche im Ausland. 

Die Fallmanager im Bereich Sozialpädagogischer Fachdienst Eingliederungshilfe erstellen mit dem leistungsberechtigten Menschen mit seelischer, geistiger, körperlicher oder Sinnesbehinderung, der aufgrund seiner Behinderung in seiner Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wesentlich eingeschränkt ist, einen Gesamtplan; vereinbaren mit ihm die zeitliche Umsetzung; wählen im Zusammenwirken mit ihm die notwendigen Hilfen aus; überprüfen anschließend die Wirkung der bewilligten Maßnahmen; befürworten gegenüber den Fachämtern Grundsicherung und Soziales bei stationären und ambulant betreuten (Wohnungen /Wohngemeinschaften ABW-, BeWo-) Eingliederungshilfeleistungen die Art, das Maß, den Umfang und die Dauer.

Das Fallmanagement ambulante Eingliederungshilfe erstellt mit dem leistungsberechtigten Menschen mit seelischer, geistiger, körperlicher oder Sinnesbehinderung, der aufgrund seiner Behinderung in seiner Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wesentlich eingeschränkt ist, einen Gesamtplan; vereinbart mit ihm die zeitliche Umsetzung; wählt im Zusammenwirken mit ihm die notwendigen Hilfen au; überprüft anschließend die Wirkung der bewilligten Maßnahmen; befürwortet gegenüber den Fachämtern Grundsicherung und Soziales bei ambulanten (PPM-, PBW-, WA-, HPL-, HFbK-) Eingliederungshilfeleistungen die Art, das Maß, den Umfang und die Dauer.

Die Beratungsstelle für Hörbehinderte bietet kostenlose Beratung für alle hörgeschädigten Hamburger Bürgerinnen und Bürger. Sie versteht sich auch als Ansprechpartner für Hörende, die mit hörgeschädigten Menschen Kontakt haben. Die Mitarbeiter der Beratungsstelle sind neben dem persönlichen Besuch und telefonischen Kontakt auch über EMail, Telefax, SMS, Bildtelefon zu erreichen.

Die Hauser-Gruppe ist ein bezirksübergreifendes, niedrigschwelliges Angebot für psychisch kranke Frauen und Männer in Hamburg.

Der Fachdienst zum Trägerübergreifenden/Persönlichen Budget berät die Antragsteller, unterstützt die bezirklichen Fachämter Grundsicherung und Soziales durch die Erstellung /Nachsteuerung von Gesamtplänen mit Bedarfserhebung, Zielvereinbarung und Befürwortung sowie Koordination bei einem trägerübergreifenden persönlichen Budgets mit den anderen Leistungsträgern.  

Das Fachamt gliedert sich in drei Abteilungen und einer Amtsgeschäftsstelle:

EH 1

Sozialhilferechtlicher Fachdienst Eingliederungshilfe

EH 2

Sozialpädagogischer Fachdienst Eingliederungshilfe

EH 3

Fallmanagement ambulante Eingliederungshilfe

EH G

Geschäftsstelle / Antragslotse