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Stadt Hamburg Hamburg-Logo, Flaggen und Wappen

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Hier sehen Sie alle Symbole der Freien und Hansestadt Hamburg mit Informationen zu ihren jeweiligen Verwendungszwecken.

Hamburg Logo, Flaggen und Wappen

Bitte beachten Sie: Die hier abgebildeten Symbole sind staatliche Hoheitszeichen beziehungsweise eingetragene Markenzeichen. Sie dürfen - mit Ausnahme der Landesflagge und des "Hamburg-Symbols" - nur von Hamburger Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und der Hamburgischen Bürgerschaft verwendet werden.

Die Hamburgische Landesflagge

Die Hamburger Fahne

Die Hamburger Landesfarben sind weiß-rot (Artikel 5 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg). Die jetzige Form der Hamburgischen Landesflagge wurde zuerst durch Senatsbeschluss im Jahre 1834 festgelegt.

Die Hamburgische Landesflagge kann ohne Genehmigung verwendet werden.

 

Das Hamburg-Symbol

Das "Hamburg-Symbol" kann von jedermann frei verwendet werden.

Verbände, Firmen, Vereine und andere Institutionen fragen häufig bei dem Senat an, ob sie das Hamburgische Staatswappen verwenden dürfen. Das Hamburgische Staatswappen dürfen nur Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts benutzen. Es ist ein staatliches Hoheitszeichen.

Der Senat stellt jedoch ein abgewandeltes Landeswappen, das "Hamburg-Symbol", zur Verfügung. Dies darf verwendet werden.

 

Das Hamburg Logo

Hamburger Logo (eingetragenes Markenzeichen)

Das Hamburg-Logo darf nur von hamburgischen staatlichen Einrichtungen verwendet werden. Es ist beim Bundespatentamt als Markenzeichen eingetragen. Die Nutzung für private und kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet und kann Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Das Hamburg Logo wurde 1998 von dem Designer Peter Schmidt für die Stadt entworfen, um ihr ein einheitliches Erscheinungsbild nach außen zu geben ("Corporate Design"). Es lehnt sich an das Hamburg-Wappen an, hat allerdings ein offenes Tor, das Hamburgs Weltoffenheit ausdrückt. Die blaue Welle spielt an auf die Dynamik der Hansestadt, den Hafen und die maritime Tradition.

Das große Landeswappen

Großes Hamburger Staatswappen (staatliches Hoheitszeichen)

Das große Landeswappen darf nur von Senat und Bürgerschaft verwendet werden.

Das Wappen gibt es seit dem 16. Jahrhundert.

 

Das kleine Landeswappen

Kleines Hamburger Staatswappen (staatliches Hoheitszeichen)

Das Landeswappen darf nur von Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts verwendet werden. Es ist ein staatliches Hoheitszeichen. Der Ursprung des Wappens geht auf alte städtische Siegel aus dem 12./13. Jahrhundert zurück. Der mittlere Turm mit dem Kreuz wird als Darstellung des mittelalterlichen Doms interpretiert. Die Sterne über den beiden Seitentürmen gelten als "Mariensterne", so nach der Schutzpatronin der Stadt benannt. Das Tor in der Mitte wurde im Laufe der Jahrhunderte mal offen, mit und ohne Fallgitter, mal geschlossen gezeigt. Bis ins 18. Jahrhundert wurde die Burg rot und der Fond weiß dargestellt. Die jetzige Farbgebung beruht auf einem Senatsbeschluss vom 14. Mai 1752.

 

Die Staatsflagge

Die Hamburger Staatsflagge (staatliches Hoheitszeichen)

Die Staatsflagge darf nur vom Senat in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt geführt werden. Sie wurde 1897 zur Einweihung des Rathauses geschaffen.

 

Der Stander

Der Stander (staatliches Hoheitszeichen)

Der Stander wird vom Ersten Bürgermeister und von der Bürgerschaftspräsidentin oder dem Bürgerschaftspräsidenten bei offiziellen Staatsbesuchen auf ihren Fahrzeugen geführt.

 

Admiralitätsflagge und -wappen

Admiralitätsflagge und -wappen (staatliches Hoheitszeichen)

Die Admiralitätsflagge wird auf Staatsgebäuden gesetzt, die ausschließlich oder vorzugsweise der Seeschifffahrt dienen. Das Admiralitätswappen wird auf hamburgischen staatlichen Wasserfahrzeugen geführt.

Das Admiralitätswappen gibt es seit 1642.

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