Fachbetriebe
für die Wartung von Abwasserbehandlungsanlagen und Abfuhr von Abwasser
Zugelassene Fachbetriebe und Fachkundige
Nach dem Hamburgischen Abwassergesetz ist die Eigentümerin bzw. der Eigentümer oder die nutzungsberechtigte Person verpflichtet, Abwasserbehandlungsanlagen (Abscheideranlagen, Abwassersammelgruben, Kleinkläranlagen und andere Anlagen) durch Fachbetriebe warten und zurückgehaltene Stoffe durch Fachbetriebe entsorgen zu lassen. Diese Fachbetriebe müssen in einem Zulassungsverfahren nach dem Hamburgischen Abwassergesetz nachweisen, dass sie über die dafür erforderliche Sachkunde, Geräte und Fahrzeuge verfügen.
Abscheideranlagen für Fette oder Leichtflüssigkeiten sind regelmäßig durch zugelassene Fachkundige überprüfen zu lassen.
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Abscheideranlagen für Fette und Leichtstoffe
Fachkundige nach § 15 (4) des Hamburgischen Abwassergesetzes (HmbAbwG) bedürfen nach § 15 (6) einer Zulassung durch die zuständige Behörde. Die Zulassung kann formlos beantragt werden und sollte z.B. folgende Unterlagen beinhalten:
- Angaben über den Betrieb: Firmensitz, Niederlassung
- Gewerbezulassung
- Arbeitsbereiche und Aufgaben des Betriebes
- Anzahl der Mitarbeiter
- Fahrzeugausstattung
- gerätetechnische Ausstattung
Namen und Berufsausbildung des eingesetzten Personals
Der Verantwortliche sowie die eingesetzten Mitarbeiter müssen entweder in der Abwassertechnik, der Umwelttechnik, der Ver- und Entsorgung, der Sanitärtechnik oder vergleichbarem eine Ausbildung nachweisen.
Nachweis
der eingesetzten Fachkräfte über die entsprechende Sachkunde und Erfahrung bez. der verschiedenen Abscheideranlagen, über besuchte Schulungen der Handwerkskammer, Sanitärinnung und gleichwertige Schulungszentren (z.B. Hersteller der Anlagen)
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens können noch weitere einzelfallbezogene Nachweise verlangt werden. Zulassungen können beantragt werden bei:
Ansprechpartnerin:
Frau Liebichen (-IB 334-)
Tel.: 040/ 4 28 40 - 24 01
E-Mail: maria.liebichen@bsu.hamburg.de
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Abwassertechnik -IB 33-, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg
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Kläranlagen und andere Abwasserbehandlungsanlagen
Fachbetriebe nach § 15 (3) des Hamburgischen Abwassergesetzes (HmbAbwG) bedürfen nach § 15 (6) einer Zulassung durch die zuständige Behörde. Die Zulassung kann formlos beantragt werden und sollte mindesten folgende Unterlagen beinhalten:
- Angaben über den Betrieb: Firmensitz, Niederlassung
- Gewerbezulassung
- Arbeitsbereiche und Aufgaben des Betriebes
- Anzahl der Mitarbeiter
- gerätetechnische Ausstattung
Namen und Berufsausbildung des eingesetzten Personals
Der Verantwortliche sowie die eingesetzten Mitarbeiter müssen entweder in der Abwassertechnik, der Umwelttechnik, der Ver- und Entsorgung, der Sanitärtechnik oder vergleichbarem eine Ausbildung nachweisenNachweis
der eingesetzten Fachkräfte über die entsprechende Sachkunde und Erfahrung bez. der verschiedenen Abwasserbehandlungsanlagen, über besuchte Schulungen der Handwerkskammer, Sanitärinnung und gleichwertige Schulungszentren (z.B. Hersteller der Anlagen).
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens können noch weitere einzelfallbezogene Nachweise verlangt werden. Zulassungen können beantragt werden bei:
Ansprechpartner:
Joachim Urbanek (-IB 333-)
Tel.: 040/ 4 28 40 - 25 40
E-Mail: joachim.urbanek@bsu.hamburg.de
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Abwassertechnik -IB 33-, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg
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Amalgamabscheider
Die Zulassung als Fachbetrieb nach § 15 Abs. 3 HmbAbwG für die Wartung und Funktionsprüfung von Amalgamabscheidern kann formlos beantragt werden bei:
Ansprechpartnerin:
Astrid Holst (-IB 3111-)
Tel.: 040/ 4 28 45 - 41 25
E-Mail: astrid.holst@bsu.hamburg.de
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Abwassertechnik -IB 31-, Billstraße 84, 20539 Hamburg
In dem formlosen Antrag sind Angaben über die Aufgabenbereiche des Betriebes, die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation anzugeben.
Folgende Unterlagen in 1-facher Ausfertigung beizufügen:
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis über die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den zu wartenden Amalgamabscheidern.
Hinweis:
Die Zulassung erfolgt für Amalgamabscheidertypen, für die der Nachweis der Schulung vorgelegt wurde.
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Abfuhr des Abwassers aus Sammelgruben, Chemietoiletten, Kleinkläranlagen oder sonstigen Abwässern
Die Zulassung als Fachbetrieb nach § 15 Abs. 5 HmbAbwG für die Abfuhr von Abwasser kann formlos beantragt werden bei
Ansprechpartnerin:
Astrid Holst (-IB 3111-)
Tel.: 040/ 4 28 45 - 41 25
E-Mail: astrid.holst@bsu.hamburg.de
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Abwassertechnik -IB 31-, Billstraße 84, 20539 Hamburg
In dem formlosen Antrag sind Angaben über den Aufgabenbereich des Betriebes, die Anzahl der Mitarbeiter, die mit der Abfuhr des Abwassers beschäftigt sind und über den Fuhrpark auszuführen.
In dem Antrag ist weiterhin anzugeben, ob es sich um die Abfuhr von Abwasser aus Sammelgruben, Chemietoiletten, Kleinkläranlagen und / oder sonstigen Abwässern handelt.
Folgende Unterlagen sind in 1-facher Ausfertigung beizufügen:
- Gewerbeanmeldung
- Nennung der für die Abwasserabfuhr eingesetzten Fahrzeuge unter Angabe der Fahrzeugart, des Saugkesselinhaltes (bei einem kombinierten Hochdruckspül- und Vakuumgerät den maximal möglichen) und des Kfz-Kennzeichen.

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