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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Was bieten Pflegeheime?

Pflegeheime sind Wohneinrichtungen für die umfassende Betreuung chronisch kranker und pflegebedürftiger älterer Menschen. Das Heimangebot umfasst in der Regel

  • Apartment bzw. Zimmer und die notwendigen Nebenräume mit alten- und pflegegerechter Ausstattung,
  • pflegerische Betreuung,
  • Therapien und Angebote zur Alltagsgestaltung,
  • Verpflegung,
  • Reinigung von Räumen und Wäsche und andere Dienstleistungen.

Einige Heime bieten darüber hinaus

  • besondere stationäre Betreuung von dementiell erkrankten Menschen, 
  • besondere Betreuung von dementiell erkrankten Menschen in geschlossenen Stationen,
  • Wachkomaversorgung (Phase F).

Hinweis

Pflegeheime nehmen unter bestimmten Umständen auch nicht pflegebedürftige, ältere Menschen auf, wenn sie

  • keinen eigenen Haushalt mehr führen können.
  • neben Unterkunft und Verpflegung auch geringe Betreuung und Pflege durch das Personal in Anspruch nehmen müssen.

Einzelheiten darüber erfahren Sie in den Dienststellen der Bezirklichen Seniorenberatung, im Gesundheits- und Umweltamt Ihres Bezirksamtes und bei den Pflegestützpunkten.

Räumlichkeiten

Heime mit modernem Wohnstandard bieten abgeschlossene Einzel- oder Doppelapartments mit Sanitärraum (eigenes WC, Dusche, Waschbecken), eventuell einen kleinen Flur mit Garderobe und zum Teil einen Abstellraum oder Balkon an.

Der Wohn-/Schlafraum hat in der Regel eine Größe von 16 bis 18 Quadratmetern, ein Apartment 22 bis 26 Quadratmeter (Zimmer für mehr als zwei Personen sind inzwischen die Ausnahme). Eine Mindestraumgröße von 14 qm (ohne Vorraum und Bad) und eine bauliche Mindestausstattung sind gesetzlich vorgeschrieben. (Wohn- und Betreuungsbauverordnung - WBBauVO).

Die Ausstattung mit eigenen Möbeln ist meistens möglich. Für Notfälle ist eine Rufanlage zum Personal installiert. Fragen Sie nach, ob die Zimmer mit einem Telefonanschluss ausgestattet sind und ein eigener Briefkasten vorhanden ist.

Erkundigen Sie sich bei Bedarf, wie die Wohnmöglichkeiten für Ehepaare aussehen.

Pflegeheime sind überwiegend „barrierefrei“ gebaut. Alle Räume lassen sich selbstständig, unabhängig und weitgehend ohne fremde Hilfe betreten, befahren und benutzen. Es gibt Aufzüge in alle Stockwerke.

Eine altengerechte Heimausstattung umfasst des Weiteren gut beleuchtete und zur besseren Orientierung farblich unterschiedlich gestaltete Flure sowie Gemeinschaftsräume, Lesezimmer/Fernsehzimmer und andere Aufenthaltsbereiche, einen Speisesaal bzw. Esszimmer in den Wohnbereichen, Therapieräume und zentrale Pflegebäder.

Pflegeleistungen

Pflegeheime bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern umfassende pflegerische Leistungen. Zu den Pflegeleistungen gehören beispielsweise Hilfen bei der Körperpflege, Hilfen bei der Ernährung, Hilfen bei der Mobilität, vom Arzt verordnete Behandlungspflege und soziale Betreuung.

Die Pflegeleistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf. Über die Inhalte der Leistungen im Einzelnen haben die Pflegekassen und der Sozialhilfeträger als Kostenträger und die Pflegeheime als Leistungsanbieter in Hamburg eine Rahmenvereinbarung geschlossen.

Die Einrichtungen sind gehalten, mit Ihnen zusammen einen Pflegeplan zu erstellen, der sich an Ihren Bedürfnissen orientiert. Er wird schriftlich festgehalten. Die Einrichtung führt für jeden Bewohner eine sogenannte Pflegedokumentation, in der alle wichtigen Dinge erfasst werden müssen. Diese Pflegeplanung kann von Ihnen jederzeit eingesehen werden.

Alltagsgestaltung und Therapieangebote

Pflegeheime ermöglichen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilnahme an Gruppen-, Freizeit- und Kulturveranstaltungen.

Standardangebote sind zum Beispiel Spielgruppen, Basteln, Werken und Nähen, Ausflüge, Feste und Feiern, Tanzveranstaltungen, Sport und Gymnastik, Vorträge und Musikaufführungen.

Als therapeutische Maßnahmen werden zum Beispiel Beschäftigungstherapie, Krankengymnastik, Ergotherapie und Physiotherapie angeboten.

Verpflegung

Die Mahlzeiten in Pflegeheimen sind neben der altersgerechten Ernährung gleichzeitig ein wichtiges Tagesereignis und vermitteln Kontakte und Gespräche zu anderen Heimbewohnern.

Optimal ist es, wenn sechs Mahlzeiten angeboten werden: Vorfrühstück, Frühstück, Mittagessen, Kaffeetrinken, Abendessen und Nachtmahlzeit. Insbesondere Mittagessen und Abendessen sollten als Normalkost und als Diät- oder Schonkost wählbar sein.

Getränke wie Tee, Kaffee, Mineralwasser sollten stets bereitstehen.

Fast alle Heime haben eine heimeigene Küche. Prüfen Sie nach, ob die Mahlzeiten frisch, appetitlich, abwechslungsreich und ausgewogen zubereitet werden. Die Auswahl zwischen zwei oder mehr Mittagsgerichten ist in manchen Heimen möglich.

Wichtig ist, dass die Mahlzeiten zu „normalen" Zeiten stattfinden; nicht dass das Abendessen schon um 17 Uhr gereicht wird.

Wichtig ist auch, besondere Bedarfe zu klären, zum Beispiel: „Kann auf meine Diät umfassend eingegangen werden?", „Habe ich die Möglichkeit, mir etwas selbst zuzubereiten – im Zimmer/Apartment oder in einer „Teeküche"?", „Kann die Verpflegung auf Wunsch im Zimmer erfolgen?" oder „Gibt es Auswahlmöglichkeiten zu allen Mahlzeiten (zum Beispiel in Form eines Buffets)?"

Reinigen der Wohnräume und der Wäsche

Ein hoher Standard in der Sauberkeit ist für alle Heimbereiche vorgeschrieben und muss von allen Heimen erfüllt werden. Das Waschen und Bügeln der Privatwäsche sowie die Wäschekennzeichnung gehören zur Regelleistung der Heime, für die keine Zuschläge erhoben werden dürfen.


Weitere Dienstleistungen

Als weitere Leistungen werden zum Beispiel angeboten:

  • Angehörigenberatung
  • Schnupperaufenthalte/Probewohnen zum Kennenlernen der Einrichtung
  • Hilfe beim Umzug in die Einrichtung, Fahrdienste
  • Einkaufsdienst, wenn man das Haus nicht verlassen kann
  • Ärzte/Zahnärzte kommen ins Haus
  • Seelsorge
  • Gottesdienste im Haus
  • Friseur,Pediküre, Maniküre im Haus bzw. kommen ins Haus
  • Näh- und Flickarbeiten
  • Haustierhaltung im Zimmer (Wenn ja, welche?)
  • unbeschränkte Besuchszeit
  • Verpflegung und Unterkunft (zum Beispiel für einen Ferienaufenthalt)


Besondere stationäre Betreuung für dementiell erkrankte Menschen

Demenzerkrankungen finden sich heutzutage bei vielen pflegebedürftigen Menschen. Deshalb gehört die Betreuung von Menschen mit dementiellen Erkrankungen zur allgemeinen Pflegeleistung der Einrichtung. Darüber hinaus haben sich einige Pflegeheime besonders auf die Betreuung dementiell erkrankter Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen eingestellt. Diese Heime haben ihre Konzeption sowie die räumlichen, organisatorischen und personellen Bedingungen den besonderen Bedürfnissen dieser Personen angepasst.

Ziel ist eine der Erkrankung angemessene Betreuung und Pflege, die den Stress (Ängste, Aggressionen und Gefühle des Verlassenseins) für die Pflegebedürftigen mindert und sich an deren Bedürfnissen orientiert. Hierzu ist die Kenntnis, Beachtung und Dokumentation der Biografie, von Vorlieben, Abneigungen und verbliebenen Fähigkeiten eine wichtige Voraussetzung. In den Wohnbereichen für dementiell Erkrankte in Heimen arbeiten daher feste Teams von spezialisierten Pflegekräften, unterstützt durch gerontopsychiatrische Ärzte.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Hamburger Dementenprogramms nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Heimplatz für dementiell Erkrankte belegbar ist. Die vorhandenen Plätze sind  dementiell erkrankten Menschen vorbehalten, die stark ausgeprägte herausfordernde Verhaltensweisen aufweisen.

Betreuung auf geschlossenen Stationen

Es gibt dementiell erkrankte Bewohner, deren herausfordernde Verhaltensweisen so groß sind, dass sie für sich oder andere eine Gefährdung darstellen und die deshalb auf geschlossenen Stationen betreut werden müssen. Konzeptionell und in der Ausstattung entsprechen diese Plätze der Besonderen stationären Dementenbetreuung.

Beratungsangebote für Menschen mit Demenz finden Sie hier...

Informationen zu Wohngemeinschaften für pflegebedürftige, insbesondere dementiell erkrankte Menschen, finden Sie hier...

Wachkomaversorgung (Apallisches Syndrom in Phase F)

Bei Menschen im Wachkoma ist in Folge einer schweren Schädel-Hirnverletzung oder eines Sauerstoffmangels die Steuerungsfähigkeit des Gehirns ausgefallen.

Die medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma einschließlich von Wachkomapatienten erfolgt nach einem Phasenmodell, das sich in die Phasen A bis G unterteilt. Wenn bei einem Menschen trotz aller medizinischen und rehabilitativen Bemühungen in der Akutbehandlung und in den nachfolgenden Behandlungsphasen  schwerste Schädigungen und Mehrfachbehinderungen bestehen bleiben, befindet sich der Patient in der Phase F und ist vollständig auf Pflege angewiesen.

Auf diese Versorgung in der Phase F haben sich in Hamburg einige  Heime mit entsprechendem Versorgungsvertrag spezialisiert und  dafür auch spezielle Pflegesätze vereinbart.