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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Entnahme und Einleitung von Grundwasser zur Energiegewinnung

Die im Erdreich und im Grundwasser vorhandene Wärme kann bei den sogenannten Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Hilfe von Brunnen genutzt werden. Dem geförderten Grundwasser wird über eine Wärmepumpe die Energie entzogen. Über einen Schluckbrunnen wird das abgekühlte Wasser wieder in den Boden eingeleitet.

Darstellung einer Wasser/Wasser-Wärmepumpe mit Förderbrunnen und Schluckbrunnen
Darstellung einer Wasser/Wasser-Wärmepumpe mit Förderbrunnen und Schluckbrunnen

(Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V)

Für die Grundwasserentnahme und die Wiedereinleitung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U12) zu beantragen. Bitte verwenden Sie dafür das hinterlegte Antragsformular.

In Wasserschutzgebieten sind Bohrungen und Brunnen zum Aufsuchen und Nutzen von Grundwasser und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verboten. Da bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen Brunnen errichtet werden und in der Wärmepumpe wassergefährdende Stoffe zirkulieren, ist eine Befreiung gemäß Wasserhaushaltsgesetz von der Schutzgebietsverordnung notwendig. Befreiungen werden nur erteilt, wenn die Grundwasserförderung innerhalb der flachen Grundwasserleiter stattfindet und keine Konkurrenz zu den Brunnen der öffentlichen Trinkwasserversorgung besteht.

Ansprechpartner:

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Frau Bulla                                               Tel.: 428 45 - 3510

                                                                  E-Mail: Maria.Bulla@bsu.hamburg.de

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Frau Jank                                               Tel.: 428 45 - 3344

(nur in Wasserschutzgebieten)         E-Mail: Antje.Jank@bsu.hamburg.de

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