Die Hamburger Wasserschutzgebiete
(BSU/U12)
Die Fläche der einzelnen Wasserschutzgebiete liegt zwischen 3 und 47 km². Insgesamt wurden 88 km², immerhin mehr als 11 % des Staatsgebietes, besonders geschützt. Mit einer mittleren Größe der Wasserschutzgebiete von fast 18 km² nimmt Hamburg einen Spitzenplatz unter den Bundesländern ein. Für das Wasserwerk Stellingen, das im Nordwesten Hamburgs für das Trinkwasserversorgungssystem hohe Bedeutung hat, soll die Festsetzung des erforderlichen Wasserschutzgebietes Eidelstedt/Stellingen in zwei Schritten erfolgen (in der Karte grün dargestellt).
Besonders erwähnt sei das WSG Langenhorn/ Glashütte, für das im April 2000 zeitgleich in Hamburg und Schleswig-Holstein die Schutzgebietsverordnungen in Kraft getreten sind. Nähere Informationen zu den einzelnen Schutzgebieten erhalten Sie, wenn Sie in der folgenden Tabelle auf den Schutzgebietsnamen klicken.
| Wasserschutzgebiet | festgesetzt am | in Kraft getreten am | Fläche in (km²) |
| Baursberg | 13.02.1990 | 01.07.1990 | 10 |
| Süderelbmarsch/Harburger Berge | 17.08.1993 | 01.04.1994 | 47 |
| Curslack/Altengamme | 10.06.1997 | 01.01.1998 | 24 |
| Langenhorn/Glashütte | 18.01.2000 | 01.04.2000 | 3 |
| Billstedt | 19.12.2000 | 01.04.2001 | 4 |
| Eidelstedt/Stellingen | geplant | - | (15) |
| Summe festgesetzte WSG | Anzahl: 5 | 88 |
Die wasserrechtlich genehmigte Gesamtfördermenge der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) aus den durch die Schutzgebietsausweisungen besonders geschützten Grundwasservorkommen beträgt rund 33 Mio. m³/a. Dies entspricht einem Anteil von ca. 85 % an der zulässigen Förderung der HWW aus den oberflächennahen Grundwasserleitern in Hamburg.
Die Schutzgebiete gliedern sich in der Regel in die Schutzzonen I, II und III. Hier erfahren Sie mehr zur Gliederung und Kennzeichnung von Wasserschutzgebieten.
Mit Inkrafttreten der Schutzgebietsverordnung gelten in den jeweiligen Wasserschutzgebieten besondere Nutzungsbeschränkungen und Verbote. Diese sind insbesondere in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung, aber auch in anderen Rechtsvorschriften wie der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Fachbetriebe (VAwS) oder der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, festgelegt.
(unbekannt)
Als besonders kritisch gelten in Wasserschutzgebieten die Lagerung und Verwendung wassergefährdender Stoffe, die verschiedenen Grundwassernutzungen und die Verminderung der das Grundwasser schützenden Deckschichten. Bei der Errichtung von Wohngebäuden und anderen Bauwerken innerhalb eines Wasserschutzgebietes ist deshalb insbesondere darauf zu achten, dass die das Grundwasser schützenden Deckschichten nicht vermindert oder durchstoßen werden (Abgrabungen in Wasserschutzgebieten).
Neben den Vollzugsaufgaben im engeren Sinne findet durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in den Wasserschutzgebieten eine umfassende, systematische Erfassung und Bearbeitung von Altlastverdachtsflächen, Altablagerungen und Altstandorten statt. Außerdem wird in sämtlichen Wasserschutzgebieten an ausgewählten Brunnen und Messstellen eine verstärkte Überwachung des Grundwassers und in den Wasserschutzgebieten Süderelbmarsch/Harburger Berge und Curslack/Altengamme darüber hinaus eine verstärkte Überwachung der Oberflächengewässer durchgeführt.

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