Sonderveröffentlichung

Domainrecht

Domainrecht

Hilfreiche Tipps und Informationen zu Domainrecht

Eine Internetadresse besteht im Wesentlichen aus einer Top Level Domain, also dem letzten Teil der Adresse, zum Beispiel ".de", ".com" oder ".info", und der Second-Level-Domain (zum Beispiel "name" in "name.de"). Rechtliche Streitigkeiten beziehen sich meist auf die Nutzung der Second-Level-Domain.

Die zentrale Regel des Domainrechts ist sehr einfach: Als Grundsatz gilt "first come, first served": Wer sich eine Second-Level-Domain zuerst sichert, hat auch das Recht dazu. Dieses Recht besteht nur in Ausnahmefällen nicht, wenn nämlich die Nutzung eines Namens für eine Internetadresse die Rechte eines Dritten verletzt. Diese Rechte ergeben sich zumeist aus dem Namensrecht des BGB oder dem Markenrecht.

Ein Namensrecht hat grundsätzlich der Träger eines Namens, um sich damit von anderen abzugrenzen. Bei mehreren Namensträgern ("petermueller.de") gilt jedoch das Recht dessen, der die Domain zuerst registriert hat - es sei denn, dass es ein Unternehmen gleichen Namens gibt, dass eine "überragende Bekanntheit" genießt, so zum Beispiel im Fall "krupp.de". Städtenamen stehen nach gefestigter Rechtsprechung nur den Kommunen zu ("hamburg.de").

Bei der Registrierung einer Domain werden die Rechte Dritter jedoch nicht geprüft, weder von der Registrierungsstelle (in Deutschland ist dies die Denic) noch vom Internet-Service-Provider. Wenn sich jemand durch die Registrierung einer Domain in seinen Rechten verletzt glaubt, muss er sich also direkt an denjenigen wenden, der die Domain für sich beansprucht. Dies kann unter Umständen sehr hohe Kosten nach sich ziehen, denn der Verletzte kann nicht nur eine Unterlassung einklagen, sondern auch Schadensersatz fordern. Man sollte deshalb vor der Registrierung einer Domain - beispielsweise durch eine Suchanfrage bei Google oder über das Marken- und Patentamt http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger – versuchen herauszufinden, ob der gewünschte Name schon als Firmenname vergeben ist.

Weitere hilfreiche Informationen zum Thema finden Sie auf domain-recht.de