Bildungsurlaub - Freistellung für Weiterbildung
Anerkennung von Veranstaltungen und Beratung
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(Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de)
Die Behörde für Schule und Berufsbildung erkennt Veranstaltungen nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz an und berät Beschäftigte, Arbeitgeber und Veranstalter.
Detaillierte Informationen und aktuelle Angebote im Bereich der beruflichen Weiterbildung, politischen Bildung sowie Qualifizierung für die Wahrnehmung von Ehrenämtern unter www.bildungsurlaub-hamburg.de.






