Freizonenaufhebung: Weiterbildung und Beratung
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» Weiterbildungsbonus Zoll-Landschaft 2013 (PDF):
Kurzinformation
Es können Qualifizierungen bei Mitarbeitern und Geschäftsführern gefördert werden, die in die Lage versetzt werden müssen, neue Zollverfahren nach der Auflösung der Freizone zum 1. Januar 2013 anwenden zu können. Darüber hinaus können Unternehmensberatungen gefördert werden, die der Umstellung der betrieblichen Verfahren dienen.
Die Förderhöhe für die Weiterbildung beträgt bis zu 50%, die Förderhöhe für Unternehmensberatungen bis zu 75 % der Kosten.
Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Um eine Förderung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an den Projektträger PUNKT Bildungsmanagement. Vorgesehen ist ein erstes Beratungsgespräch zur Ermittlung des Bedarfs durch den Projektträger, der Sie dann bei den weiteren Schritten begleitet.
Projektträger:
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