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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Hamburgs Winterdienst

Der Winter ist noch nicht vorbei. In den Morgenstunden müssen sich Fußgänger, Rad- und Autofahrer weiterhin auf winterliche Verkehrsverhältnisse einstellen. Die Stadtreinigung sichert die Straßen; auf den Gehwegen müssen Anliegerinnen und Anlieger ihrer Streu- und Räumpflicht nachkommen.  

 

Schneepflug auf der Lombardsbrücke
(Bild: SRH)

Nach dem Extremwinter 2009/2010 wurde der Räum- und Streudienst auf Geh- und Radwegen in  Hamburg neu organisiert. Die städtischen Zuständigkeiten für den Winterdienst wurden ab 1. November 2010 bei der Stadtreinigung Hamburg gebündelt.

Aufgaben der Stadtreinigung

Die Stadtreinigung übernimmt neben dem Winterdienst auf den Straßen auch den Winterdienst auf wichtigen anliegerfreien Gehwegen, auf ausgewählten Radwegen und für die rund 4000 Bushaltestellen in der Stadt. Allen Bürgerinnen und Bürgern steht eine Winterdienst-Hotline zur Verfügung, bei der Sie unter der Telefonnummer 2576 1313 Flächen melden können, auf denen nicht oder nur ungenügend geräumt und gestreut wurde.

Schnee schippen

(Jens Schlueter, ddp images)

Aufgaben der Anlieger

Auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken bleiben weiterhin die Anliegerinnen und Anlieger (in der Regel die Eigentümer) selbst für den Winterdienst zuständig. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass bei Schnee- und Eisglätte alle Gehwege, die an das Grundstück grenzen, gefahrlos begehbar sind.  

An was müssen Anlieger also jetzt denken?  

  • Sie haften für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück und auf den angrenzenden Gehwegen. Details zu den Flächen finden Sie unten ("Kompaktinfo").
  • Beschaffen Sie sich rechtzeitig das notwendige Material.
  • Der Einsatz von Tausalz und tausalzhaltigen Mitteln schadet der Umwelt und ist deshalb auf Gehwegen verboten. Umweltverträgliche Streumittel sind z.B. Sand oder Kies.
  • Können Sie nicht selber streuen, müssen Sie für eine Vertretung sorgen.
  • Befinden sich mehrere Wohnungen im Haus, so haben Sie als Eigentümer durch Anschlag (z.B. im Hausflur des Gebäudes) den Namen und die Anschrift des zum Winterdienst Verpflichteten bekannt zu geben.
  • Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, was unter Umständen ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen kann. 
  • Wenn eine akute Gefahr besteht, kann die Behörde die Räumung beauftragen. Die Kosten trägt der Räumpflichtige.

Titelbild des Winterdienst-Flyers

(BSU)

Die Gesetzliche Winterdienstpflicht 

Hier klicken zur Kompaktinfo für Räumpflichtige.


Zum Start der Wintersaison 2011/12 hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt diese Informationen auch in einem neuen Winterdienst-Flyer zusammen gestellt, der detailliert auf die Reichweite der Anliegerpflichten eingeht. Das Faltblatt wird ab Mitte November an alle Hamburger Haushalte verteilt.
Zum Winterdienst-Flyer - Download
 

Und wer weiß, wann es Winter wird? 

Fragen Sie den Deutschen Wetterdienst oder richten Sie sich nach der Faustregel:
«Von O bis O - also von Oktober bis Ostern - muss mit winterlichen Bedingungen gerechnet werden.»

Ihr Kontakt zum Winterdienst - Hotline der Stadtreinigung :  25 76 13 13