Streu- und Räumpflichten
Hamburgs Winterdienst
Welche Aufgaben übernimmt die Stadtreinigung? Was muss ich als Anwohner tun? Wo kann ich gefährliche Wege melden?
Aufgaben der Stadtreinigung
Die städtischen Zuständigkeiten für den Winterdienst sind bei der Stadtreinigung Hamburg gebündelt. Die Stadtreinigung ist zuständig
- auf den Straßen,
- auf wichtigen anliegerfreien Gehwegen,
- auf ausgewählten Radwegen und
- für die rund 4000 Bushaltestellen in der Stadt.
Winterdienst Hotline
Allen Bürgerinnen und Bürgern steht eine Winterdienst-Hotline zur Verfügung: Unter der Telefonnummer 2576 1313 können Sie Flächen melden, die nicht oder nur ungenügend geräumt und gestreut wurden.
Aufgaben der Anlieger
Auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken sind die Anliegerinnen und Anlieger (in der Regel die Eigentümer) für den Winterdienst zuständig. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass bei Schnee- und Eisglätte alle Gehwege, die an das Grundstück grenzen, gefahrlos begehbar sind.
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(Bild: Jens Schlueter, ddp images)
Besorgen Sie sich bitte rechtzeitig das notwendige Werkzeug und Material. Bitte beachten Sie: Der Einsatz von Tausalz und tausalzhaltigen Mitteln ist auf Gehwegen verboten.
Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Wenn akute Gefahr besteht, kann die Behörde sogar die Räumung auf Kosten des Räumpflichtigen beauftragen.
Steu- und Räumpflichten in Hamburg
Unter diesem Link finden Sie im Detail, was Anliegerinnen und Anlieger im Winter beachten müssen.
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Und wer weiß, wann es Winter wird ? Fragen Sie den Deutschen Wetterdienst oder richten Sie sich nach der Faustregel: "Von O bis O - also von Oktober bis Ostern - muss mit winterlichen Bedingungen gerechnet werden."









