Räum- und Streupflichten in Hamburg (2)
Was Anliegerinnen und Anlieger im Winter wissen müssen.
(www.aktive-rentner.de/pixelio.de)
Wie Sie räumen müssen:
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Der Schnee ist am Gehwegrand oder außerhalb von Treppen so anzuhäufen, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Der Schnee vom eigenen Grundstück oder vom Gehweg darf nicht einfach auf die Fahrbahn geschippt werden.
Um Boden, Wasser und Vegetation zu schützen, ist der Einsatz von Tausalz und tausalzhaltigen Mitteln auf Gehwegen verboten. Umweltverträgliche Streumittel sind Sand oder Splitt.
Entfernen Sie Eisbildungen auf dem Gehweg, soweit sich diese durch Streuen mit Splitt oder Sand nicht ausreichend abstumpfen lassen.
Denken Sie bitte daran, dass Sie Straßenrinnen und Gullys spätestens bei Eintritt von Tauwetter von Schnee und Eis frei machen, damit das Schmelzwasser ablaufen kann.
Bei längeren schnee- und eisfreien Wetterperioden oder zu Ende des Winters müssen Sie das Streugut beseitigen. Nur wenn Sie von der gebührenfinanzierten Gehwegreinigung profitieren, übernimmt die Stadtreinigung diese Arbeit.

Mister Wong
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