Räum- und Streupflichten in Hamburg (5)
Was Anliegerinnen und Anlieger im Winter wissen müssen.
Böschungen und Trennwände
Wenn Ihr Grundstück durch eine Böschung, einen Graben oder Ähnliches vom Gehweg getrennt ist, entbindet das Sie nicht von Ihrer Winterdienstpflicht. Gleiches gilt auch für Trenn- und Lärmschutzwände.
Durchgangswege
Auch von Fußgängern genutzte öffentliche Wege ohne Fahrbahn sind Gehwege im Sinne des HWG und müssen von den Anliegern geräumt und gestreut werden. Die Beschaffenheit des Gehwegs (Sandweg, Pflaster oder Asphaltierung) ist dabei nicht von Bedeutung.
Verkehrsberuhigte Bereiche
In verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen) und so genannten Wohnwegen ist von den Anliegern auf jeder Seite des Weges außerhalb der für den ruhenden Verkehr bestimmten Flächen (Parkplätze) in erforderlicher Breite zu räumen und zu streuen.

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us



