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FAQ Fragen und Antworten zum Winternotprogramm

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Das Hamburger Winternotprogramm ist seit seiner Einführung im Jahr 1992 Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Im Fokus stehen unter anderem die Zahl der Plätze, die Möglichkeit der anonymen Inanspruchnahme oder die Begrenzung der Öffnungszeiten – mitunter sogar die Frage, ob so ein Erfrierungsschutz überhaupt nötig sei. Hier finden Sie Antworten auf eine Reihe von Fragen.

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Fragen und Antworten: Winternotprogramm für Obdachlose Hamburg

Sie haben eine Frage, die hier nicht zu finden ist? Dann senden Sie sie uns an pressestelle@soziales.hamburg.de.


Kapitelübersicht

Was ist das Winternotprogramm?

Das Winternotprogramm wurde 1992 als nächtlicher Erfrierungsschutz für obdachlose Menschen in Hamburg eingeführt. Insgesamt stehen bis zu 800 Betten zusätzlich zu den ganzjährigen Hilfen für obdachlose Menschen bereit, die von 17 bis 9.30 Uhr genutzt werden können.

Rechtliche Grundlage für das Winternotprogramm ist das Hamburgische Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Hamburg bietet seit einigen Jahren eines der größten und qualitativ hochwertigsten Winternotprogramme bundesweit an.

Viele deutsche Städte haben deutlich kürzere und spätere Öffnungszeiten als das Hamburger Winternotprogramm. Das Hamburger Winternotprogramm hat zudem unabhängig vom Wetter geöffnet. Es kann also auch in Anspruch genommen werden, wenn es keine frostigen Nächte gibt.

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Wer nutzt das Winternotprogramm?

Das Winternotprogramm ist ein niedrigschwelliges Angebot der Stadt als Schutz vor nächtlicher Erfrierung für jene, die keine eigene Bleibe haben oder sich anderweitig eine Unterkunft leisten können. Wer über ausreichende Eigenmittel verfügt, muss seine Unterkunft selbst finanzieren. Wer an einem anderen Ort eine Wohnung hat, wird dahingehend beraten, diese auch zu nutzen.

Auf Basis der freiwilligen Angaben der Nutzer lässt sich erkennen, dass der Anteil obdachloser Deutscher im Winternotprogramm bei unter zehn Prozent liegt. Im Wesentlichen wird der Erfrierungsschutz von Menschen aus Staaten Ost- und Südosteuropas genutzt.

Die Nutzung des Winternotprogramms durch Menschen aus dem Umland und insbesondere aus osteuropäischen Ländern ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Hamburg hat deshalb für Menschen aus Ost- und Südosteuropa eine Anlaufstelle geschaffen, die über Perspektiven hier und im Herkunftsland informiert. Hierbei wird auch über Leistungsansprüche informiert und bei der freiwilligen Rückreise geholfen.

Über die Auslastung des Winternotprogramms informieren wir hier...

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Warum ist das Winternotprogramm tagsüber geschlossen?

Das Winternotprogramm ist ein nächtlicher Erfrierungsschutz in Gebäuden und Anlagen, die auf Basis des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes errichtet und betrieben werden. Es gibt mehrere Gründe, warum das Winternotprogramm tagsüber geschlossen ist:

Würde das Winternotprogramm auch tagsüber geöffnet bleiben, wäre es kein Wintererfrierungsschutz mehr, sondern bekäme den Charakter einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung als Ersatz für eine Wohnung. Hier gelten andere rechtlichen Grundlagen für die Standards und die Belegung.

Tagsüber sollen Beratungsangebote wahrgenommen werden. Das Beratungsangebot im Winternotprogramm wurde erstmals für den Winter 2016/2017 erhöht. Ziel der Beratung ist es, die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer zu klären und ihnen in geeigneter Weise zu helfen. Hierzu zählt unter anderem, dass Personen mit Unterbringungsanspruch in eine Unterkunft ziehen sollen. Personen, die nach geltendem deutschen Recht keinen Anspruch auf öffentliche Unterbringung haben (in der Regel Unionsbürger), werden über ihre Perspektive in Hamburg aufgeklärt - außerdem können sie die Rückkehrberatung in Anspruch nehmen.

Die Akzeptanz der Unterbringungsstandorte in der Nachbarschaft ist wichtig. Eine Tagesöffnung führt zu einer Verfestigung der Obdachlosenszene am Standort. Die bisherige Sozialverträglichkeit, der soziale Frieden und die Toleranz der Anwohner, denen auf den Info-Veranstaltungen eine Übernachtungsstätte angekündigt wurde, könnten bei ganztägiger Unterbringung erheblich gefährdet werden.

Darüber hinaus müssen die Übernachtungsstätten – aufgrund der Erfahrungen der bisherigen Jahre – täglich mehrere Stunden intensiv gereinigt werden, um Hygieneauflagen zu gewährleisten. So muss zum Beispiel das Ausbreiten von ansteckenden Krankheiten wie Läusen und Krätze verhindert werden.

Die öffentlich-rechtliche Unterbringung steht auch obdach- bzw. wohnungslosen Menschen zu, sofern sie Ansprüche auf Sozialleistungen haben. Unter 20 Prozent der Nutzer/innen des Winternotprogramms kommen hierfür infrage und werden in den Einrichtungen sowie in den zahlreichen sozialen Beratungsstellen über ihre Ansprüche informiert. Hierfür wurde in den letzten Jahren die Beratungskapazität erhöht.

Bei einer ganztägigen Öffnung des Hamburger Winternotprogramms wäre eine noch größere Sogwirkung nach Hamburg zu befürchten, da insbesondere auch andere Großstädte nur eine Aufenthaltsmöglichkeit als Erfrierungsschutz in der Nacht anbieten.

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Wohin können Obdachlose tagsüber gehen?

Das Winternotprogramm besteht aus zwei Komponenten: Mit den Notübernachtungsstandorten, die bereits ab 17 Uhr öffnen und bis 9.30 Uhr am Morgen zur Verfügung stehen, werden eine abendliche Mahlzeit, ein warmes Bett sowie Beratung und Betreuung geboten. Mit den Tagesaufenthaltsstätten (9:30 bis 16:30 Uhr) ist komplementär auch die restliche Zeit des Tages abgedeckt.

Die Standorte der Tagesaufenthaltsmöglichkeiten für Hamburger Obdachlose ergänzen das Angebot tagsüber.

Sie sind beispielsweise ein Anlaufpunkt zum Aufwärmen, für warme Mahlzeiten und bieten ergänzende Beratungen an.

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Müssen obdachlose Menschen ins Winternotprogramm?

Personen mit sozialleistungsrechtlichen Ansprüchen (SGB II, III, XII und AsylbLG) haben grundsätzlich Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung in den staatlichen Wohnunterkünften. Insoweit sind Notunterkünfte, wie zum Beispiel das Pik As, in der Regel nur vorübergehend für die Unterbringung von Menschen mit Leistungsansprüchen gedacht.

Obdachlose Menschen aus EU-Staaten, die keine Sozialleistungen erhalten können, haben auch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine öffentlich-rechtliche Unterbringung in regulären Wohnunterkünften. Für diese Personen hat Hamburg eine Anlaufstelle, die über Perspektiven hier und im Herkunftsland informiert. Hierbei wird auch über Leistungsansprüche informiert und bei der freiwilligen Rückreise geholfen.

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