Dieses Beratungsangebot der Wirtschaftsbehörde richtet sich an Privatunternehmen mit Sitz in Hamburg. Die Behörde informiert Sie als Anbieter, Auftragnehmer oder Zuwendungsempfänger über die Abrechnung von Kosten nach dem Preisrecht.
Beratung für Anbieter und Auftragnehmer
Als Anbieter, Dienstleister oder Lieferant der öffentlichen Hand sind Sie oft verpflichtet, besondere Nachweise in Ihrer Buchhaltung zu generieren. Um die entsprechenden Vorschriften richtig anzuwenden, gibt Ihnen die Wirtschaftsbehörde Hinweise: Welche Besonderheiten sind im Preisrecht zu beachten, um Überraschungen bei der Abrechnung Ihrer Leistung zu verhindern?
Beratung für Zuwendungsempfänger
Als Empfänger von Fördermitteln berät die Wirtschaftsbehörde Sie über die Anforderungen und Qualität von Nachweisen (Stundenschreibungen, Rechnungen etc.) für die Abrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber.
Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Vor der Beratung können Sie bereits folgende Informationsquellen nutzen: Bei der Kalkulation Ihres Angebotes oder bei Ihrer Abrechnung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber müssen Sie die Verordnung zum Preisrecht (VO PR Nr. 30/53) sowie die „Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten“ (LSP) einhalten. Die Links dazu finden Sie unten auf dieser Seite.
Weitere Informationen
Verordnung zum Preisrecht und Leitsätze für die Preisermittlung
Diese Rechtsgrundlagen stellt das Wirtschaftsministerium auf seiner Website bereit.