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Formalitäten Reglementierte Berufe: Freie Berufe, Gewerbe, Handwerk

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Die Wirtschaftsbehörde informiert darüber, welche rechtlichen Anforderungen in den reglementierten Berufen zu beachten sind.

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Reglementierte Berufe: Freie Berufe, Gewerbe, Handwerk

Das Angebot richtet sich an alle, die selbstständig werden oder ihren Tätigkeitsbereich ausweiten wollen.

Grundsätzlich kann eine Tätigkeit ohne große Formalitäten begonnen werden – meist ist nur eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft und eine Gewerbeanzeige beziehungsweise bei Freiberuflern eine Steueranmeldung erforderlich.

Ein Gewerbe betreibt, wer regelmäßig Einkünfte aus selbstständiger, nicht freiberuflicher Tätigkeit erzielt und gewinnorientiert arbeitet.

Jedoch wird in manchen Branchen wie Spielhallen, Pfandleiher, Bewacher, Versteigerer, Makler, Bauträger, Baubetreuer, Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater zusätzlich eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung benötigt. Weitere erlaubnispflichtige Tätigkeiten können sich auch aus anderen Gesetzen ergeben. Zuständig ist das örtliche Bezirksamt, bei Versicherungsvermittlern die Handelskammer.

Handwerksbetriebe müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein. In den 41 Gewerben des Vollhandwerkes zusätzlich die erfolgreiche Meisterprüfung erforderlich. Nur in Ausnahmefällen kann über eine entsprechende Regelung auch für Nicht-Meister eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Zuständig ist die Handwerkskammer.

Freiberufler, für die es eine Kammer gibt (zum Beispiel Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Ärzte), benötigen in der Regel für ihre Tätigkeit eine Zulassung durch ihre jeweilige Kammer.

Neben den beruflichen Anforderungen sind die allgemeinen Voraussetzungen zu beachten. Hierzu gehören zum Beispiel die bau- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen.

Selbstständige können sich an die für sie zuständigen Kammern oder ihr Bezirksamt wenden. Bitte nutzen Sie hierfür die unten angebotenen weiterführenden Links.

Kontakt

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Thomas Augstein

Leitung Wirtschaftsordnung, Berufszugangsrecht, Mess- und Eichwesen, Aufsicht Eichdirektion

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Adresse speichern

 

Weitere Informationen

Verfahrensklärung (Seite des Einheitlichen Ansprechpartners)
Informationen über Anforderungen an Ihre Tätigkeit in einem interaktiven Verfahren.

Handwerkskammer – Servicecenter, Handwerksrolle
Informationen für Handwerker: Zugangsvoraussetzungen, Handwerksrolle und mehr.

Handelskammer – Unternehmensförderung und Start
Allgemeine Informationen für Gewerbetreibende von der Handelskammer Hamburg. 

Behördenfinder: Suche des zuständigen Bezirksamts
Straße eingeben und zuständiges Bezirksamt erfahren mit dem Behördenfinder.

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