Wir über uns
Gesetzliche Grundlagen
Behörde für Inneres und SportAufgaben und Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz bestimmt das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG). Im Bereich des Geheimschutzes findet das Hamburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HmbSÜG) Anwendung. »
Aufgaben des Verfassungsschutzes
Behörde für Inneres und SportDer Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie der Sicherheit des Bundes und der Länder. »
Arbeitsweise des Verfassungsschutzes
Behörde für Inneres und SportDie Informationsbeschaffung des Verfassungsschutzes erfolgt zum einen aus offenen Materialien, zum anderen mit nachrichtendienstlichen Mitteln. »
Kontrolle des Verfassungsschutzes
Behörde für Inneres und SportDer Verfassungsschutz wird vom parlamentarischen Kontrollausschuss, der parlamentarischen G-10-Kommission, dem Datenschutzbeauftragten und durch die Gerichte überwacht. »
Strukturdaten, Regelanfragen und Überprüfungen
Behörde für Inneres und SportInformationen über den Haushaltsansatz und den Stellenplan des Landesamtes für Verfassungsschutz, den Umfang der Personenspeicherungen, die Regelanfrage bei Einbürgerungen, die Beteiligung des LfV bei Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Beteiligung bei Sicherheitsbefragungen, Anfragen im "Schengener Visumverfahren" und den Umfang von Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen: »
Organigramm des Landesamtes für Verfassungsschutz
Behörde für Inneres und SportSo informativ wie möglich... »


