Wo darf gebadet werden?
Das Baden in Gewässern Hamburgs fällt unter den sogenannten Gemeingebrauch. Dies bedeutet, es darf überall dort gebadet werden, wo es nicht unzulässig ist.
Unzulässig ist das Baden
- in Gebieten, wo es ausdrücklich verboten ist. Dies gilt zum Beispiel in Naturschutzgebieten.
dort, wo Rechte und Befugnisse anderer Personen oder Institutionen betroffen sind. Dies gilt zum Beispiel bei verpachteten Gewässern oder bei Surf- und Segelnutzung.
- dort, wo dadurch Eigentümer- oder Anliegergebrauch beeinträchtigt wird. Dies gilt zum Beispiel an Anlegern, bei Hafen- und Kaianlagen.
Hinweisschild: Baden verboten (Standort: Moorwerder)
Dieser Gemeingebrauch ist im Hamburgischen Wassergesetz durch den § 9 und im Wasserhaushaltsgesetz durch den § 25 beschrieben.
Es sind nicht überall Verbotsschilder oder Gefahrenhinweisschilder aufgestellt!
Das Baden in naturnahen Gewässern erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Badende muss zu seiner eigenen Sicherheit die Risiken selber richtig einschätzen.
Hinweisschild: Gefährliche Strömung (Standort: Finkenried)
Gefahren gehen insbesondere von Schleusen, Hafenanlagen, Schiffsanlegern, Buhnen und vom Schiffsverkehr aus. Auch starke Strömungen sowie verschlickte oder verunreinigte Gewässer gefährden Badende in besonderem Maße. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Internetbeiträgen "Baden in der Elbe? Besser nicht!" und "Sicheres Verhalten beim Baden in naturnahen Gewässern".
Besonders zu empfehlen ist das Baden in Hamburgs ausgewiesenen Badegewässern.

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