Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Senioren
Zur Wohn- und Lebensqualität im Alter zählen Geborgenheit, Anregung, Kontakte und je nach Bedarf Betreuung und Pflege.
Dies gilt insbesondere für pflegebedürftige ältere Menschen mit Demenz, die nicht mehr allein in ihrer Wohnung leben können.
In dieser Situation bieten ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften den Betroffenen und ihren Angehörigen
- eine Alternative zur klassischen Heimunterbringung und zum Alleinwohnen,
- eine wohnliche und familienähnliche Versorgungsform,
- eine 24-Stunden-Betreuung.
Organisatorischer Rahmen
In einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft leben sieben bis zehn ältere Menschen in einer familiären und wohnlichen Atmosphäre zusammen. Begleitet und unterstützt werden die Mitbewohner von Pflegekräften.
Jeder Mitbewohner schließt einen Mietvertrag über den Wohnraum ab. Unabhängig vom Mietverhältnis verständigt sich die Gruppe auf einen ambulanten Pflegedienst ihrer Wahl.
Die Kosten für die Haushaltsführung und für den Wohnraum tragen die Mieter selbst. Sofern eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes vorliegt, erstattet die Pflegekasse die Kosten für die ambulante Pflege im Rahmen der jeweiligen Pflegestufe.
Ergänzende Leistungen können beim Sozialamt beantragt werden, sofern die erforderlichen Pflege- und Betreuungsleistungen nicht durch eigenes Einkommen und vermögen bestritten werden können.
Angehörige bzw. gesetzliche Betreuer spielen als Vertrauenspersonen und Interessenvertreter eine zentrale Rolle. Sie sind Bindeglied zu dem Pflegedienst und dem Vermieter.
Beratung und Kontakt Wohngemeinschaften im Film: "Man gibt hier keinen einfach ab" Ein gut 15 Minuten langer Film zeigt in typischen Szenen den Alltag von zwei Hamburger Wohngemeinschaften Bärenhof und Pauline-Mariannen-Stift. Ein festes Betreuungs- und Pflegeteam unterstützt die dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner bei der Bewältigung des Alltags. |

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