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Bezirk Hamburg-Mitte Bezirk Hamburg-Mitte Bezirk Hamburg-Mitte

Wohnraumschutz

Der Abschnitt für Wohnraumschutz ist zuständig für die ordnungsgemäße Nutzung von Wohnungen. Dies betrifft insbesondere zweckentfremdete, leer stehende oder verwahrloste Wohnungen, sowie die Beseitigung von baulichen Mängeln in Wohnungen. Er verfolgt auch strafbare Mietpreisüberhöhungen.

 

Wohnraumschutz
Wohnraumschutz (Bild: © Jörg Siebauer / www.pixelio.de)

Der Abschnitt für Wohnraumschutz ist zuständig für die ordnungsgemäße Nutzung von Wohnungen. Dies betrifft insbesondere zweckentfremdete, leer stehende oder verwahrloste Wohnungen, sowie die Beseitigung von Mängeln in Wohnungen durch mangelnde Instandhaltung.  Diese Aufgaben sind im Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz festgeschrieben.

 
Zweckentfremdung von Wohnraum

Die Nutzung von Wohnraum, zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken mindert den in der Stadt für die Bürgerinnen und Bürger dringend benötigten Wohnraum und darf daher nur unter bestimmten Bedingungen und nach Genehmigung des Bezirksamtes erfolgen. Neben der bauordnungsrechtlichen Genehmigung ist insbesondere auch eine Genehmigung nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz erforderlich.

Als Zweckentfremdung gelten u.a. Nutzungen als:

  • Büros
  • Werkstätten
  • Praxen
  • Kindertagesstätten
  • Ferienwohnungen
  • Appartements zur Prostitutionsausübung

Nur unter bestimmten Bedingungen und nach Genehmigung ist es zulässig

  • Wohnraum über einen längeren Zeitraum leer stehen zu lassen
  • Wohnungen oder Wohnhäuser abzubrechen

Stört Sie eine Zweckentfremdung oder ein Leerstand von Wohnraum im Bezirk Hamburg-Mitte? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unsere persönlichen Sprechzeiten!

Wir beraten Sie auch bei Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietenspiegel).

 
 
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Klosterwall 2, 11. OG
20095 Hamburg

Servicezeiten:

Di.
Do.

09.00h bis 12.00h
09.00h bis 12.00h

Leiter: Herr Kerl
Tel: 42854-5569

Herr Flohr
Tel: 42854-4619

Fax: 42854-5266
E-Mail: Wohnraumschutz@hamburg-mitte.hamburg.de

 
 
 

Mietpreisüberhöhung

Nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes ist es untersagt, Wohnungen zu überhöhten Mietpreisen zu vermieten. Welche Miete noch vertretbar ist, orientiert sich an dem regelmäßig aktualisierten Hamburger Mietenspiegel. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte überprüft auf Wunsch ihre Miete, berät Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens und leitet im Einzelfall das strafrechtliche Verfahren ein.

Wohnungspflege

Für die Bewohner einer Wohnung ist es wichtig, dass diese sich ohne Beeinträchtigung benutzen lässt. Wir überwachen den baulichen Zustand von Wohnraum. Zeigen die Bewohner einen baulichen Mangel an Ihrer Wohnung an, so wird dies vor Ort überprüft. Hierzu gehören defekte Fenster und Türen sowie insbesondere eindringende Feuchtigkeit. 

Auch an die Bewohner selbst stellt die Gemeinschaft Mindestanforderungen bei der Nutzung Ihres Wohnraums. Sind Wohnungen mit Unrat, unhygienischen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen überladen, so ist häufig eine unzumutbare Belästigung oder eine Gefährdung der Nachbarn die Folge. In diesen Fällen kann das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Beseitigung des Missstandes anordnen. 

Sind Sie von einem Mangel an Ihrem Wohnraum betroffen, so können Sie die Angelegenheit bei uns zur Anzeige bringen:

 
 
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Klosterwall 2, 11. OG
20095 Hamburg

Servicezeiten:

Di.
Do.

09.00h bis 12.00h
09.00h bis 12.00h

Herr Hasch
Tel: 42854-4589

Herr Höper
Tel: 42854-4578

Fax: 42854-5266
E-Mail: Wohnraumschutz@hamburg-mitte.hamburg.de