•  
  •  
  •  
  •  
Senatskanzlei Senatskanzlei

Wohnen und Stadtentwicklung

In Hamburg wurden in den letzten Jahren zu wenige Wohnungen gebaut. Wir werden die Zahl der fertiggestellten Wohnungen steigern. Das Ziel sind 6.000 neue Wohnungen pro Jahr. 2.000 davon sollen geförderte Wohnungen sein – darunter auch solche für Haushalte mit mittlerem Einkommen.

 

Klimaschutzsiedlung Klein Borstel
Klimaschutzsiedlung Klein Borstel (Bild: www.mediaserver.hamburg.de/R.Hegeler )

Pakt für das Wohnen

Das stadteigene Wohnungsunternehmen SAGA GWG soll wieder mehr Wohnungen bauen. Das Ziel sind 1.000 Wohnungen jährlich durch SAGA GWG. Wir schaffen die dafür notwendigen Rahmenbedingungen.

Der Senat strebt mit den Immobilien‐ und Wohnungsunternehmen und weiteren Beteiligten einen „Pakt für das Wohnen“ an, in dem Ziele, Erwartungen und Maßnahmen vereinbart werden. In diesem Pakt für das Wohnen werden wir die Themen

  • Wohnungsneubau,
  • Klimaschutz, energetische Standards und CO2‐Einsparung,
  • integrative Wohnungspolitik und Versorgung von Wohnungsnotfällen sowie
  • städtebauliche und architektonische Ziele

bündeln, im Zusammenhang besprechen und vereinbaren. Die Wärmeschutz‐ und Energieanforderungen werden nicht über den bundesgesetzlichen Standard hinausgehen. Dies gilt auch bei der Förderung des Wohnungsneubaus. Optional können höhere Energiestandards gefördert werden.

Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität

Die Vergabe städtischer Flächen soll sich in Zukunft stärker an der Qualität des planerischen Konzeptes gegenüber dem Höchstpreisverfahren orientieren. Hierbei sollen soziale Aspekte stärker berücksichtigt werden. Zu hohe Preise dürfen den Bau von Wohnungen nicht behindern.

Bezirkliche Wohnungsbauprogramme

Die Bezirke tragen die Verantwortung für die Schaffung von Planrecht und die zügige, transparente und verlässliche Durchführung von Genehmigungsverfahren. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Wohnungsbauziele des Senats. In bezirklichen Wohnungsbauprogrammen sollen die Bezirke diese Ziele konkretisieren sowie Vorhaben und konkrete Flächen benennen. Der Senat wird sich mit den Bezirken über ein Umsetzungscontrolling zu den Wohnungsbauprogrammen verständigen.

Eine wechselseitige Blockade von Behörden untereinander und Behörden und Bezirken darf es nicht geben. Der erste Ansprechpartner ist der Wohnungsbaukoordinator. Bei bestehenden Interessenskonflikten entscheidet die Senatskommission für Stadtentwicklung.

Erweiterung und Differenzierung der vorhandenen Förderkulisse der Wohnungsbauförderung

Die Programmzahl geförderter Wohnungen soll von momentan 1.200 auf 2.000 angehoben werden, zusätzlich soll ein Fördersegment für mittlere Einkommen geschaffen werden.

Verbindlicher Anteil geförderter Wohnungsbau (1/3)

Ein Drittel des Wohnungsneubaus soll im geförderten Wohnungsbau entstehen. Über städtebauliche Verträge im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll auch auf privaten Flächen ein fester Anteil an gefördertem Wohnungsbau festgeschrieben werden. Auf städtischen Flächen kann dies im Rahmen des Verkaufs geregelt werden.

Soziale Erhaltungsverordnungen

In Quartieren, in denen Verdrängungsprozesse zu beobachten oder befürchten sind, werden wir mit sozialen Erhaltungsverordnungen gegensteuern. Ebenso werden wir den Leerstand von Wohnungen stärker bekämpfen.

Großwohnsiedlungen

Der Senat wird einen besonderen Akzent auf die positive Entwicklung der Hamburger Großwohnsiedlungen legen. Er wird in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft ihre Modernisierung und Instandhaltung unterstützen und zu funktionierenden Nachbarschaften beitragen. Das städtische Wohnungsunternehmen SAGA GWG wird sich dabei besonders engagieren. Ein aktuelles Beispiel dafür sind die neuen Initiativen für Mümmelmannsberg.

Schaffung eines aktives und strategischen Flächenmanagements

Der Senat wird ein aktives und strategisches Flächenmanagement einrichten, mit dem die Stadt entwicklungsbedürftige Flächen schneller kauft, attraktiv entwickelt und dann auch zügig wieder verkauft.

Dazu wird das gesamte städtische Flächenmanagement auf seine organisatorische Effizienz und Leistungsfähigkeit hin überprüft und unter Einbeziehung bezirklicher Belange und Vorstellungen neu strukturiert. Das Flächenmanagement soll den gesellschaftspolitischen Ansprüchen zu verstärktem Wohnungsbau und erschwinglichem Wohnungseigentum, aber auch der Wirtschaftsförderung und Förderung öffentlicher Einrichtungen, gerecht werden.

Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE): Beschleunigung und Entflechtung der Zuständigkeiten

Die Verbesserung der Lebensqualität in den weniger nachgefragten Stadtteilen ist im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Quartiere und kann auch einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes leisten. Dafür muss die Komplexität der Integrierten Stadtteilentwicklung deutlich reduziert und die Kompetenzen der Stadtteilentwicklung in die Bezirke verlagert werden. Ministerielle und gesamtstädtische Aufgaben verbleiben in der BSU.

Die Fachpolitik muss auf diese Quartiere ausgerichtet und mit den Zielen der Quartiersentwicklung koordiniert werden.

Darüber hinaus können europäische Strukturfördermittel einen wichtigen Beitrag dazu leisten, sowohl die regionalen Ziele im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung als auch die europäischen Ziele (Innovation, Nachhaltigkeit, Armutsbekämpfung) zu erreichen. Es soll darauf hingewirkt werden, dass die EU‐Fördermittel in Anspruch genommen und sinnvoll genutzt werden.

Das Konzept der Hausbetreuerlogen soll erweitert werden, vor allem im Hinblick auf den Einsatz von Langzeitarbeitslosen.

Aktualisierung Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm sind die originären Steuerungsinstrumente für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Ihre Aussagen sollen präzisiert und Unschärfen beseitigt werden.

Damit soll die Steuerungswirkung für die verbindliche Bauleitplanung der Bezirke verbessert werden und für die Grundeigentümer Klarheit über Investitionsmöglichkeiten geschaffen werden.

Projekt Neue Mitte Altona

Neben der östlichen HafenCity ist die Verlagerung des Fernbahnhofs Altona und die Entwicklung eines neuen gemischt genutzten Stadtteils mit bis zu 4.000 Wohnungen eine große Chance für Hamburg. Hier entstehen neben Wohnungen Grünflächen auch für die umliegenden Stadtteile.

Wegen seiner Bedeutung wird das Projekt weiterhin in der Verantwortung des Senats betrieben. Die Zusammenarbeit mit dem Bezirk Altona und die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Planung sollen weiterentwickelt und ausgebaut werden.

IBA und IGS

Wir wollen die Internationale Bauausstellung (IBA) und die Internationale Gartenschau (IGS) zu einem Erfolg für Hamburg machen. In Wilhelmsburg zeigen sie, wie man Quartiere zu Vorbildern in Vielfalt und sozialem Zusammenhalt sowie im Umwelt‐ und Klimaschutz entwickeln kann. Wir setzen auf konkrete bildungs‐ und wohnungspolitische Vorhaben und die spürbare Verbesserung der Lebensqualität, um die Flussinsel wieder so attraktiv zu machen, dass dort Viele wohnen wollen.

Dies ist Teil des Leitprojektes „Sprung über die Elbe“, das den Stadtteil Wilhelmsburg und den Binnenhafen Harburg städtebaulich aufwerten und zugleich Wachstumspotenziale für die Gesamtstadt mobilisieren soll. Bis 2020 werden hier Potenziale für über 5.000 Wohneinheiten gesehen.

Die Harburger Schlossinsel wollen wir zu einem urbanen Quartier mit Wohnnutzung entwickeln.