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Wohngeld in Hamburg

Wohngeld in Hamburg


Auflösung der Zentralen Wohngeldstelle

Im Zuge des Wohngeld-Plus-Gesetzes, das seit dem 1.1.2023 in Kraft ist, war in Hamburg für alle Neuanträge die Zentrale Wohngeldstelle zuständig.
Ab dem 1. April 2024 wird sie wieder aufgelöst. Für alle Anträge ist ab dann wieder die Wohngeldstelle in Ihrem Bezirksamt zuständig. Welches Bezirksamt für Sie zuständig ist, erfahren Sie mithilfe des Behördenfinders.

News


Was ist Wohngeld und wer kann es bekommen?

Wohngeld wird bei gemietetem Wohnraum als Mietzuschuss und bei Wohneigentum als Lastenzuschuss gezahlt.
Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen bestritten wird.
Grundprinzip ist, dass die Wohnkosten über einen bestimmten Anteil am Einkommen nicht hinausgehen sollen. Das Wohngeld-Gesetz sieht deshalb Höchstbeträge für Miete bzw. Belastung vor. 

Wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt), können Sie normalerweise kein Wohngeld bekommen. 
Wenn Sie auch Ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig decken können, wenden Sie sich bitte an Jobcenter team.arbeit.hamburg bzw. an die bezirklichen Fachämter für Grundsicherung und Soziales.

Wohngeldrechner 

Berechnen Sie mit dem Wohngeld-Rechner unverbindlich vorab, ob Sie voraussichtlich einen Anspruch auf Wohngeld haben.

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Bearbeitungszeiten

Damit eine schnellstmögliche Entscheidung über Ihren Antrag ergehen kann, muss dieser vollständig ausgefüllt und für alle im Antrag gemachten Angaben der entsprechende Nachweis beigefügt sein (bitte beachten Sie die diesbezüglichen Hinweise im Antrag). Unvollständige Angaben und fehlende Unterlagen, wie zu den Haushaltsmitgliedern, Wohnungskosten bzw. Einkommen, werden bei Bedarf nachgefordert und verlängern somit die Bearbeitungszeiten. Für Fragen allgemein zum Wohngeld und zu Ihrem laufenden Antrag können Sie sich insbesondere an die zentrale Wohngeld-Hotline wenden.


Aufgrund der Vielzahl von eingereichten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung Ihres Antrages einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um Geduld. Wenn Sie z.B. ab März Wohngeld beantragen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Antrag im März eingeht. Erst ab dem Monat, in dem Ihr Antrag vorliegt, kann Wohngeld gezahlt werden. Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen dann nicht zu Ihren Lasten, vielmehr kann eine Nachzahlung rückwirkend ab Antragsstellung erfolgen. 


Aktuelle durchschnittliche Bearbeitungsdauer: 16 Wochen

Das Wichtigste in Kürze

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