Wohngeld in Hamburg
02.12.2009
- Fragen und Antworten zum Wohngeld (pdf, 3 Seiten, 30 KB)
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» Wohngeld-Infos:
Angebot des Bundes- ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung -
» Wohngeldgesetz:
Link zum Bundesrecht -
» Wohngeldverordnung:
Link zum Bundesrecht -
» Wohngeld-VwV 2009:
Link zu Bundes-Verwaltungsvorschriften
Für Mieter und Eigentümer
Wohngeld wird bei Mietwohnungen als Mietzuschuss und bei Eigentumswohnungen als Lastenzuschuss geleistet.
Sie müssen eigenes Einkommen haben ...
Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen bestritten wird.
... aber ein niedriges Einkommen
Wohngeld bezweckt insbesondere, dass sich Mieter mit niedrigem Einkommen auch Wohnungen aus der mittleren Preislage leisten können. Das Wohngeldgesetz sieht Miethöchstbeträge vor. Zusätzlich soll die Miete über einen bestimmten Anteil am Einkommen nicht hinausgehen. Auskünfte über individuelle Wohngeldansprüche erteilen die bezirklichen Wohngeldstellen oder …
... prüfen Sie selbst, ob Sie berechtigt sind
Dieser Wohngeldrechner wurde Hamburg vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert, können aber ausgedruckt werden.
Sie wollen einen Antrag stellen
Anträge auf Wohngeld können Sie in den Wohngeldstellen der Bezirksämter (siehe unten) stellen. Es reicht, wenn Sie den Antrag schriftlich einreichen - eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
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