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Wohnraumschutz, Zweckentfremdung von Wohnraum

Häuserfassade

(© Rainer Sturm / www.pixelio.de)

Die Nutzung von Wohnraum (auch einzelne Räume) zu gewerbliche oder freiberuflichen Zwecken, z.B. Büros, Praxen, Ferienwohnung etc., sowie der Leerstand und der Abbruch von Wohnraum stellt eine Zweckentfremdung von Wohnraum dar und bedarf der Genehmigung nach der Zweckentfremdungsverordnung. Wir beraten Sie auch gern telefonisch.

Stellen Sie andauernde Leerstände von Wohnraum fest, können Sie uns diesen zur Überprüfung melden.

Wir beraten Sie auch bei Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietenspiegel).

Kontaktmöglichkeit
Bezirksamt Altona - Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Wohnraumschutz, Zweckentfremdung von Wohnraum Jessenstraße 1-3 22767 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42811-6142 040 42811-6045 Wohnraumschutz@altona.hamburg.de

Erreichbarkeit: Weitere Rufnummer:<br />040 42811-6140