Erreichbarkeit: Weitere Rufnummer:<br />040 42811-6140
Wohnraumschutz, Zweckentfremdung von Wohnraum
Die Nutzung von Wohnraum (auch einzelne Räume) zu gewerbliche oder freiberuflichen Zwecken, z.B. Büros, Praxen, Ferienwohnung etc., sowie der Leerstand und der Abbruch von Wohnraum stellt eine Zweckentfremdung von Wohnraum dar und bedarf der Genehmigung nach der Zweckentfremdungsverordnung. Wir beraten Sie auch gern telefonisch.
Stellen Sie andauernde Leerstände von Wohnraum fest, können Sie uns diesen zur Überprüfung melden.
Wir beraten Sie auch bei Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietenspiegel).

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