Wohnungslose ohne bezirklichen Bezug
Anspruchsberechtigt sind Personen, welche nicht erwerbsfähig sind und keine vorrangigen Ansprüche nach dem SGB II (ARGE-Leistungen) haben, dazu Personen, welche das reguläre Rentenalter erreicht haben.
Die Abteilung GS 8 ist zuständig für die Bearbeitung der o.a. Leistungen für nicht erwerbsfähige Personen im Sinne des SGB XII (wie beispielsweise ältere Menschen, Schwerbehinderte) ohne bezirklichen Bezug sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes für Personen ohne bezirklichen Bezug.
Darüber hinaus ist GS 8 zuständig für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von obdachlosen Personen ohne bezirklichen Bezug.

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