Erreichbarkeit: Weiter Rufnummer:<br />040 42811-6143
Wohnungspflege
Wohnraum muss sich zu jeder Zeit in einem Zustand befinden, der den Gebrauch zu Wohnzwecken ohne Beeinträchtigung zulässt. Er muss so benutz werden, dass Bewohner und Nachbarn nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.
Im Rahmen des Gesetzes zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum hat die Wohnungspflege die Aufgabe, die Instandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsgemäße Benutzung von Wohnraum sicherzustellen.
Bei Wohnungsmängeln - insbesondere Probleme mit Feuchtigkeit - beraten wir Sie vor Ort. Es besteht die Möglichkeit zu einer kostenlosen Feuchtigkeitsmessung.

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