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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Hamburg

(bsu) Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie hat die Europäische Union ein neues Fundament für die Gewässerschutzpolitik in Europa gelegt. Ehrgeiziges Ziel der Richtlinie ist die Erreichung des "guten Zustandes" aller Gewässer bis 2015. Dabei ist für einen guten Zustand mehr erforderlich als sauberes Wasser. Der ganzheitliche Ansatz der Richtlinie betrachtet Ökologie und Lebensraum ebenso wie Wasserqualität und Wassermenge. Artenreiches Vorkommen von Pflanzen und Tieren weist auf einen intakten Lebensraum hin.

Gewässer Bredenbek Gewässer Bredenbek
Erstmalig werden alle Gewässer, also Flüsse, Seen, Küstengewässer und das Grund-wasser, gemein-sam betrachtet. Sie werden künftig in Planungsräumen bewirtschaftet, die durch die Einzugsgebiete der Flüsse gebildet werden. Damit endet Gewässerschutz nicht mehr an politischen Grenzen, sondern wird EU-weit einheitlich und grenzüberschreitend betrieben.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird der Ressource Wasser als wichtigstem Lebenselement die ihr zustehende Bedeutung beigemessen. Nur im gesellschaftlichen Konsens kann in Europa für künftige Generationen eine lebenswerte und lebensfähige Umwelt erhalten werden. Die Wasserrahmenrichtlinie setzt daher auch auf die Eigenverantwortung der Bürger.

Logo: Gewässerschutz für Hamburg Gewässerschutz für Hamburg

(Julian Kott, 2004)

Hamburg als Grüne Metropole am Wasser mit seinem Welthafen, mit Elbe, Alster und Bille und mit seinen großen Grundwasservorräten, aus denen hochwertiges Trinkwasser gewonnen wird, stellt sich diesem ehrgeizigen Projekt der europäischen Wasserpolitik.

Hafenfleet - engste Verzahnung von Stadt und Gewässer Hafenfleet - engste Verzahnung von Stadt und Gewässer
Der Umstand, dass in Hamburg fast alle Gewässer hafen-wirtschaftlich, städtisch oder landwirtschaftlich verändert sind, stellt bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie eine besondere Herausforderung dar.

Blick über das Wasser zur Überseebrücke im Hamburger Hafen. Der Hamburger Hafen - Tor zur Welt

(Frauke Koch)

Das Leitbild eines natürlichen, von Menschen nicht beeinflussten Zustandes der Gewässer muss in Hamburg mit den nicht rückgängig zu machenden, historisch gewachsenen Gegebenheiten sowie den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Stadt in Einklang gebracht werden. Es erfordert erhebliche Anstrengungen aller beteiligten Interessengruppen, um dem hohen Anspruch der Richtlinie gerecht zu werden.

Zu weiteren Informationen über die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Umsetzung dieser Richtlinie in Hamburg gelangen Sie über die Navigation in der rechten Spalte.

Über Hamburg hinausgehende Informationen finden Sie für die Elbe unter www.fgg-elbe.de und generell auch im Wasserblick, dem Internetportal des Bundes und der Länder zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U) Wolfgang Meier Abteilung Wasserwirtschaft Raum 2.114 Billstraße 84 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42845-2419 040 427972-482 Wolfgang.Meier@bsu.hamburg.de