Berichte, Berichte, ...
Die Verantwortung für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und die Erreichung des angestrebten "guten Zustands" für die Gewässer liegt bei den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Europäischen Union achtet dabei auf die Einhaltung der Fristen und die Zielerreichung. Zu diesem Zweck fordert die Europäische Kommission Berichte:
- drei Monate nach Fertigstellung: zusammenfassende Berichte über die so genannte Bestandsaufnahme ("Analyse nach Artikel 5"),
- drei Monate nach Fertigstellung: zusammenfassende Berichte über die Überwachungsprogramme,
- drei Monate nach Veröffentlichung: Kopien der Bewirtschaftungspläne,
- jeweils innerhalb von 3 Jahren nach Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne und ihrer Aktualsierungen: Zwischenbericht mit der Darstellung der durch Maßnahmen erzielten Fortschritte.
Bislang musste die Bestandsaufnahme fertiggestellt werden. Hierfür lief die Bearbeitung in drei Ebenen: auf der Landesebene (Hamburg), der Ebene des Koordinierungsraumes (Tideelbe) und der Ebene der Flussgebietseinheit (nationale und internationale Elbe).
Die "Zusammenfassenden Berichte", die von der Bundesrepublik Deutschland zu den für Deutschland relevanten Flussgebieten an die Europäische Kommission gesandt wurden, gliedern sich jeweils in zwei Teile: den übergeordneten "Teil A-Bericht" und die "Teil B-Berichte".
Somit bestehen entsprechend zu den drei Bearbeitungsebenen drei Berichtsebenen:
C-Berichte
Auf der Landesebene (C-Ebene, Hamburg) werden sehr detailliert Aussagen zu den einzelnen Wasserkörpern getroffen. Für die Bestandsaufnahme sind dazu für die neun Hamburg betreffenden Bearbeitungsgebiete umfangreiche Berichte erstellt worden, deren Inhalte darüber hinaus in einem zusammenfassenden Landesbericht gestrafft wiedergegeben werden. Diese Berichte sind unter Umsetzung in Hamburg, Bestandsaufnahme veröffentlicht. Die C-Berichte der anderen Bundesländer sind auf den jeweiligen Internetseiten der Länder veröffentlicht.
Die Berichte der C-Ebene sind in komprimierter Form in die Ausarbeitungen für die höheren Bearbeitungsebenen eingegangen.
B-Berichte
Auf der übergeordneten Ebene (Koordinierungsraum, Teil B-Berichte) wird zusammengefasst über die Koordinierungsräume berichtet.
Die Abstimmung der B-Berichte für den deutschen Teil des Elbeeinzugsgebietes ist von der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe geleistet worden. Die Berichte sind auf der Internetseite der FGG Elbe veröffentlicht: www.fgg-elbe.de. Alle Hamburger Gewässer gehören zu dem Koordinierungsraum "Tideelbe".
A-Berichte
Auf der höchsten Aggregationsebene (Flussgebiet, Teil A-Berichte) werden die Berichte für jeweils die gesamte Flussgebietseinheit erstellt.
Für die Flussgebietseinheit Elbe sind zunächst die B-Berichte der Koordinierungsräume zu einem deutschen Teil des A-Berichts zusammengefasst worden. Die hierfür erforderlichen Abstimmungen sind von der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Elbe (IKSE) koordiniert worden.
Die Abstimmung des gemeinsamen A-Berichtes für die Elbe, an dem die EU-Mitgliedsstaaten Deutschland, Tschechische Republik, Österreich und Polen beteiligt sind, ist ebenfalls von der IKSE koordiniert worden. Dieser "Bericht 2005" wurde auf der Internationalen Elbe-Ministerkonferenz am 03.03.2005 in Dresden verabschiedet. Er steht auf der Internetseite der IKSE zum Download zur Verfügung: www.ikse-mkol.org

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