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Schritt für Schritt zum guten Gewässer

20.12.2006

(bsu) Um ein großes Ziel zu erreichen, sind viele kleine Schritte notwendig. So ist es auch mit dem "guten Zustand", der bis zum Jahr 2015 für alle Gewässer der Europäischen Union (EU) erreicht werden soll: für dieses Ziel sind in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie mehrere Umsetzungsschritte vorgegeben. Enge, verbindliche Fristen sollen das Erreichen des Zieles sicherstellen. Die Europäische Kommission überwacht die Einhaltung dieser Fristen und ahndet Überschreitungen mit Geldstrafen.

Die Darstellung zeigt die wichtigsten Fristen in einem einfachen Schema:

Zeitplan der Wasserrahmenrichtlinie Zeitplan der Wasserrahmenrichtlinie

Rechtliche Umsetzung

Die Mitgliedsstaaten waren verpflichtet, spätestens bis zum 22.12.2003 (drei Jahre nach in Kraft treten der Wasserrahmenrichtlinie) die für die Umsetzung erforderlichen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und die zuständigen Behörden zu benennen. Rechtliche Umsetzung in Hamburg

Bestandsaufnahme

Eine Bestandsaufnahme mit Erstbewertung der Gewässer und wirtschaftlicher Analyse der Wassernutzung und ein Verzeichnis der Schutzgebiete mussten bis 2004 fertig gestellt werden. 2013 und dann alle sechs Jahre soll die Bestandsaufnahme überprüft und aktualisiert werden. Bestandsaufnahme in Hamburg

Überwachungsprogramme

Der nächste Schritt ist die Aufstellung von Überwachungsprogrammen. Diese sollen bis Ende 2006 anwendungsbereit sein. Hamburg hat ein Überwachungsprogramm für die Hamburger Stadtgewässer aufgestellt. Bereits seit 2005 werden die ersten Oberflächenwasserkörper im Sinne dieses Programmes untersucht. Außerdem ist Hamburg an den Überwachungsprogrammen zur Tideelbe und zum Küstengewässer beteiligt. Ziel der Überwachung gemäß Wasserrahmenrichtlinie ist ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer. Überwachungsprogramme für Hamburg

Maßnahmen

Der entscheidende Schritt zur Erreichung des guten Zustandes der Gewässer ist die Durchführung von Maßnahmen. Bis 2009 müssen Maßnahmenprogramme aufgestellt sein, 2012 sollen alle erforderlichen und sinnvollen Maßnahmen in die Praxis umgesetzt sein. Die Maßnahmenprogramme sollen bis 2015 und dann alle 6 Jahre überprüft und aktualisiert werden. Neue oder geänderte Maßnahmen sind innerhalb von drei Jahren umzusetzen. Maßnahmen in Hamburg

Bewirtschaftungspläne

Ebenfalls in 2009 sind für alle Flussgebiete Bewirtschaftungspläne zu erstellen. Diese sind 2015 und dann alle 6 Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren. Aufstellung der Bewirtschaftungspläne

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sind drei Jahre vor Beginn des Zeitraums, auf den sich der Plan bezieht, ein Zeitplan und ein Arbeitsprogramm zur Aufstellung des Plans zugänglich zu machen. Im weiteren zeitlichen Verlauf ist die Öffentlichkeit über wichtige wasserwirtschaftliche Fragestellungen und schließlich über den Entwurf des Bewirtschaftungsplanes zu informieren. Mindestens sechs Monate muss jeweils Gelegenheit für schriftliche Bemerkungen gegeben werden. Beteiligung der Öffentlichkeit in Hamburg