Hamburger Bewirtschaftungsplan im Einzugsgebiet der Elbe
Damit sind die Inhalte des Hamburger Bewirtschaftungsplans für alle behördlichen Entscheidungen verbindlich.
Zuständige Behörde für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Hamburg ist die Abteilung Gewässerschutz in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Sie koordiniert federführend die Aktivitäten der beteiligten Hamburger Dienststellen.
Nationaler und Internationaler Bewirtschaftungsplan
Nach dem Hamburger Bewirtschaftungsplan werden zahlreiche Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Gewässer durchgeführt. So werden bereits bestehende Fischpässe modernisiert, neue gebaut oder geplant. Zum Beispiel entsteht im Zuge des Umbaus der Fuhlsbüttler Schleuse ein moderner Fischpass. Gewässerbetten werden mit Kies, Steinen und Hölzern belebt. Für die Düpenau soll im Bereich des Helmuth-Schack-Sees (Altona) ein Umgehungsgerinne gebaut werden, um auch hier die Durchgängigkeit für Fische zu gewährleisten. Auch an Wandse, Seebek und vielen anderen Hamburger Gewässern wird in den kommenden Jahren gearbeitet werden. Der „Lebensraum Gewässer“ soll wieder artgerecht werden und Wanderfische sollen neu anzulegende Laichplätze in den Oberläufen dieser Gewässer erreichen können. Mit der Verbesserung des Zustands der Hamburger Stadtgewässer wird auch deren Freizeit- und Erholungswert für die Hamburger Bürgerinnen und Bürger weiter erhöht.
Neben den Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele der WRRL ergriffen werden müssen, gibt es weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer, die auf Grund bestehender Gesetze und Verordnungen erforderlich sind. Die rechtliche Umsetzung dieser "Grundlegenden Maßnahmen" ist in einem eigenen Dokument aufgeführt.

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