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Grenzpolizeiliche Angelegenheiten

WSP 033

Der Hamburger Hafen ist Schengen-Außengrenze. Die Wahrnehmung der Aufgaben als Grenzpolizei wird durch die Mitarbeiter der Dienststelle WSP 033 koordiniert und sichergestellt.

Grenzpolizeiliche Angelegenheiten im historischen Dienstgebäude


Allgemeines
Die Dienststelle WSP 033 befindet sich in einem historischen Gebäude, das verkehrsgünstig gelegen und im Gebäudekomplex des Chile-Hauses integriert ist.
Der auch als Tor zur Welt bezeichnete größte deutsche Seehafen  Hamburg ist für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr von großer Bedeutung.

Mit der großen Zahl der Fracht- und Passagierschiffe die den Hamburger Hafen jährlich anlaufen, gelangen nicht nur Waren aus aller Welt nach Hamburg, sondern auch Personen, seien es nun Besatzungsmitglieder oder Passagiere. Umgekehrt verlassen Waren und Personen auf diesem Weg den Hamburger Hafen mit Zielen in aller Welt.

Insofern funktioniert der Hamburger Hafen als Grenzübergangsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Auf der Grundlage entsprechender Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesregierung und dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg werden die grenzpolizeilichen Aufgaben im Hamburger Hafen seit 1953 von der Wasserschutzpolizei wahrgenommen und an zentraler Stelle durch WSP 033 fachlich geführt.

Dokumente/Documents  

Aufgaben

Zu den besonderen Aufgaben von WSP 033 gehören neben der Fachaufsicht, Unterstützung und Beratung der Mitarbeiter mit Hilfe von Fachinformationen, die

  • grenzpolizeiliche Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen
  • Beratung der Schiffsführungen, Reedereien, Schiffsmaklereien und der Sportschifffahrt in Grenzübertrittsfragen
    • Grenzpolizeiliche Hinweise für Schiffsmakler
    • Grenzpolizeiliche Hinweise für die Sportschifffahrt
  • Erteilung von Ausnahmetransitvisa für Seeleute
  • Überprüfung der Berechtigung zum Grenzübertritt.