Bereich Zahnmedizin

Zahnmedizin

Bereich Zahnmedizin

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Das LPA betreut die Studierenden der Zahnmedizin der Universität Hamburg in Fragen zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen aus dem Studium der Zahnmedizin und von Leistungen aus verwandten Studiengängen (z.B. Humanmedizin, Pharmazie, Biochemie, etc.). Außerdem ist das LPA für die Approbation als Zahnärztin bzw. als Zahnarzt zuständig. »

Anrechnung von Studienleistungen

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Gemäß § 19 der Approbationsordnung für Zahnärzte rechnet das Landesprüfungsamt für Heilberufe auf Antrag Studienleistungen und Studienzeiten eines verwandten Studienganges oder eines im Ausland betriebenen Studiums der Zahnmedizin auf ein Studium der Zahnmedizin an der Universität Hamburg an, sofern... »

Approbation als Zahnärztin / Zahnarzt

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Die zahnärztliche Approbation erhalten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde grundsätzlich nur deutsche Staatsangehörige und Angehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU. »