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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Bereich Zahnmedizin

Landesprüfungsamt für Heilberufe

 

Zahnmedizin
(Bild: © Harry Hautumn/PIXELIO)

Das LPA betreut die Studierenden der Zahnmedizin der Universität Hamburg in Fragen zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen aus dem Studium der Zahnmedizin und von Leistungen aus verwandten Studiengängen (z.B. Humanmedizin, Pharmazie, Biochemie, etc.).

Außerdem ist das LPA für die Approbation als Zahnärztin / Zahnarzt zuständig.

Für alle Fragen zu den zahnärztlichen Prüfungen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Medizin der Universität Hamburg.