Zentrale Fahrzeugverwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge
Bei Fragen können Sie sich auch an das für den Abstellort Ihres Fahrzeugs zuständige Polizeikommissariates wenden. Für die Ermittlung des zuständigen Polizeikommssariats benutzen Sie bitte den Behördenfinder Hamburg .
Anschrift
Zentrale Fahrzeugverwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge
Ausschläger Allee 177
20539 Hamburg
Stadtplanansicht:
Verkehrsanbindung
Sie erreichen die zentrale Fahrzeugverwahrstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus Richtung Innenstadt kommend wie folgt:
per S-Bahn Linie S2 bzw. S21 in Richtung Bergedorf oder Aumühle bis zur Haltestelle Tiefstack, von dort über die Ausschläger Allee Richtung Innenstadt. Etwa eine Minute Fußweg.
per Bus-Linien 120, 124 vom Hauptbahnhof/ZOB oder mit der Linie 130 von der U-Bahnstation Burgstraße bis zur S-Bahnstation Tiefstack.
Ihre ÖPNV-Verbindung können Sie über den HVV-Fahrplan erfragen.
Öffnungszeiten
Montag - Sonntag, 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Telefon: 040/7810450
Fax: 040/78104510
Was benötigen Sie für die Abholung Ihres Fahrzeuges?
Für die Abholung sind mitzubringen:
ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild, mit aktueller Meldeadresse insbesondere Bundespersonalausweis bzw. ein entsprechendes ausländisches Personalpapier oder einen Reisepass ggf. in Verbindung mit einer amtlichen Meldebescheinigung.
Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein.
Bargeld oder EC-Karte.
Gebühren
Gegen Zahlung der Gebühren für polizeiliches Handeln, der Verwahrgebühr und der Abschleppkosten (zusammen bei 24-stündiger Verwahrung ab 260,00 bis 310,00 € pro PKW, bei LKW bis 1000,00 €) wird Ihnen das Fahrzeug in der Verwahrstelle übergeben.
Bei den Gebühren für polizeiliches Handeln und den Abschleppkosten handelt es sich um einmalig entstehende Gebühren/Kosten, die Verwahrgebühr richtet sich nach den Stand-/Verwahrzeiten
Verwahrgebühr
| Fahrzeug | Verwahrzeit | Gebühr in € |
| Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4 t oder ein einachsiger Anhänger (normaler PKW) | Für die ersten 24 Stunden | 72,40 |
| Je weitere angefangene 24 Stunden | 10,00 | |
| Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 4 t bis 7,5 t | Für die ersten 24 Stunden | 108,60 |
| Je weitere angefangene 24 Stunden | 15,00 | |
| Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t bis 12 t | Für die ersten 24 Stunden | 144,80 |
| Je weitere angefangene 24 Stunden | 20,00 | |
Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 12 t, Anhänger mit mehr als einer Achse oder Sattelanhänger | Für die ersten 24 Stunden | 289,50 |
| Je weitere angefangene 24 Stunden | 40,00 | |
| Fahrrad, Mofa, Moped oder Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen | Für die ersten 24 Stunden | 14,50 |
| Je weitere angefangene 24 Stunden | 2,00 | |
| Kraftrad | Für die ersten 24 Stunden | 30,00 |
| Je weitere angefangene 24 Stunden | 5,00 |
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