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Zentrale Fahrzeugverwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge

Bei Fragen können Sie sich auch an das für den Abstellort Ihres Fahrzeugs zuständige Polizeikommissariates wenden. Für die Ermittlung des zuständigen Polizeikommssariats benutzen Sie bitte den Behördenfinder Hamburg .

Anschrift
Zentrale Fahrzeugverwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge
Ausschläger Allee 177
20539 Hamburg

Stadtplanansicht:

Verkehrsanbindung
Sie erreichen die zentrale Fahrzeugverwahrstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus Richtung Innenstadt kommend wie folgt:

  • per S-Bahn Linie S2 bzw. S21 in Richtung Bergedorf oder Aumühle bis zur Haltestelle Tiefstack, von dort über die Ausschläger Allee Richtung Innenstadt. Etwa eine Minute Fußweg.

  • per Bus-Linien 120, 124 vom Hauptbahnhof/ZOB oder mit der Linie 130 von der U-Bahnstation Burgstraße bis zur S-Bahnstation Tiefstack.

Ihre ÖPNV-Verbindung können Sie über den HVV-Fahrplan erfragen.

Öffnungszeiten
Montag - Sonntag, 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit
Telefon: 040/7810450

Fax: 040/78104510

Was benötigen Sie für die Abholung Ihres Fahrzeuges?
Für die Abholung sind mitzubringen:

  • ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild, mit aktueller Meldeadresse insbesondere Bundespersonalausweis bzw. ein entsprechendes ausländisches Personalpapier oder einen Reisepass ggf. in Verbindung mit einer amtlichen Meldebescheinigung.

  • Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein.

  • Bargeld oder EC-Karte.

Gebühren

Gegen Zahlung der Gebühren für polizeiliches Handeln, der Verwahrgebühr und der Abschleppkosten (zusammen bei 24-stündiger Verwahrung ab 260,00 bis 310,00 € pro PKW, bei LKW bis 1000,00 €) wird Ihnen das Fahrzeug in der Verwahrstelle übergeben.

Bei den Gebühren für polizeiliches Handeln und den Abschleppkosten handelt es sich um einmalig entstehende Gebühren/Kosten, die Verwahrgebühr richtet sich nach den Stand-/Verwahrzeiten

Verwahrgebühr

Fahrzeug Verwahrzeit Gebühr in €
Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4 t oder ein einachsiger Anhänger (normaler PKW)Für die ersten 24 Stunden72,40
Je weitere angefangene 24 Stunden10,00
Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 4 t bis 7,5 tFür die ersten 24 Stunden108,60
Je weitere angefangene 24 Stunden15,00
Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t bis 12 tFür die ersten 24 Stunden144,80
Je weitere angefangene 24 Stunden20,00

Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 12 t, Anhänger mit mehr als einer Achse oder Sattelanhänger

Für die ersten 24 Stunden289,50
Je weitere angefangene 24 Stunden40,00
Fahrrad, Mofa, Moped oder Kleinkraftrad mit VersicherungskennzeichenFür die ersten 24 Stunden14,50
Je weitere angefangene 24 Stunden2,00
KraftradFür die ersten 24 Stunden30,00
Je weitere angefangene 24 Stunden5,00