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Zentrale Meldeangelegenheiten (Einwohnerregister)

Das Serviceangebot  des Fachamtes Einwohnerwesen - Zentrale Meldeangelegenheiten/Einwohnerregister - richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Behörden und Institutionen innerhalb und außerhalb Hamburgs. Es umfasst verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit den im Melderegister gespeicherten Einwohnerdaten.

 

Register/ Archiv
Register / Archiv (Bild: © Rainer Sturm / www.PIXELIO.de)

Bitte beachten Sie, dass  dieser Fachbereich nicht - wie häufig angenommen - für alle Meldeangelegenheiten der Stadt Hamburg zuständig ist, sondern folgende Aufgabenschwerpunkte hat:

Das Fachamt Einwohnerwesen – Zentrale Meldeangelegenheiten ist zuständig für die nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen des Melderegisters. Für alle anderen Meldeangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die regionalen Einwohner-Kundenzentren.


1. Auskünfte aus dem Archiv des Melderegisters

Das Fachamt Einwohnerwesen – Zentrale Meldeangelegenheiten/Einwohnerregister erteilt Auskünfte über hamburgische Einwohner, die von 1946 - September 1987 in Hamburg gemeldet waren.

Die Auskünfte sind gebührenpflichtig (Ausnahme: Bescheinigungen für Rentenzwecke).

Anfragen können schriftlich gestellt werden. Wichtig ist, die Angaben zur gesuchten Person wie Namens- und Geburtsdaten sowie ergänzende Adressdaten so genau wie möglich zu benennen und möglichst das Datum des letzten Aufenthaltes / des letzten Kontaktes in Hamburg anzugeben.

Bei einem persönlichen Besuch ist ein Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.

Über Einwohner, die seit August 1987 aktuell in Hamburg gemeldet sind bzw. seitdem in Hamburg verstorben oder nach außerhalb Hamburgs verzogen sind, erteilen die örtlichen Kundenzentren der Bezirksämter Auskunft aus dem Melderegister.

Seit Herbst 2003 werden Auskünfte aus dem aktuellen Melderegister online erteilt.


2. Wertscheine für schriftliche Melderegisterauskünfte

Mit dem Kauf von Wertscheinen entrichten Sie die Gebühr für eine einfache, schriftliche Melderegisterauskunft im Voraus. Sie gelten in allen hamburgischen Kundenzentren. Wertscheine können Sie schriftlich oder telefonisch anfordern oder während der Öffnungszeiten persönlich abholen.

Sollen die Wertscheine per Nachnahme zugesandt werden, entstehen zusätzliche Postgebühren. Diese Kosten entfallen, wenn der zu zahlende Betrag im Vorwege an die

Kasse.Hamburg
Konto 200 015 88
BLZ 200 000 00
Deutsche Bundesbank
Referenznummer: 4020880000039

überwiesen wird.

Die Wertscheine werden nach Gutschrift der Gebühren zugesandt.


3. Auskunftssperren

Auskunftssperren werden im Melderegister nur in besonders gelagerten Einzelfällen eingetragen. Die Eintragung einer Auskunftssperre kommt nur dann in Betracht, wenn durch Melderegisterauskünfte an Dritte, insbesondere durch Bekanntgabe der Anschrift, die im Hamburgischen Meldegesetz genannten Rechtsgüter beeinträchtigt sein könnten.

Es müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann (§ 34 Abs. 5 Hamburgischen Meldegesetz (HmbMG)).


4. Widerspruchsrecht über die Weitergabe von personenbezogenen Daten

  • Elektronische Melderegisterauskunft - Gegen die Erteilung einer elektronischen Melderegisterauskunft (über das Internet) besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen (§ 34 Abs. 1 a HmbMG).

  • Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament - Gegen die Weitergabe der Anschrift an Parteien im Zusammenhang mit einer Bundestagswahl und einer Wahl des Europäischen Parlaments besteht ebenfalls die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen (§ 35 Abs. 1 HmbMG).

  • Wahlen zur hamburgischen Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen - Möchten Sie im Zusammenhang mit Wahlen zur hamburgischen Bürgerschaft und den Bezirksversammlungen die Weitergabe Ihrer Anschrift an Parteien unterbinden, müssen Sie nichts unternehmen.
    Möchten Sie jedoch die Weitergabe Ihrer Anschrift zulassen, besteht die Möglichkeit, hierüber ihre Einwilligung zu erklären (§ 35 Abs. 2 HmbMG).Um in diesem Zusammenhang Widerspruch einzulegen oder Ihre Einwilligung zu erklären, wenden Sie sich bitte schriftlich oder persönlich an jedes regionale Kundenzentrum oder an das Fachamt Einwohnerwesen - Zentrale Meldeangelegenheiten/Einwohnerregister.


5. Fortschreibung des Melderegisters

Die Fortschreibung des Melderegisters in Hamburg erfolgt (analog zu allen Melderegistern in Deutschland) sowohl durch persönliche Antragstellung betroffener Personen (z. B. Umzug, Heirat, Geburt) als auch durch Mitteilungen anderer Behörden (z. B. Meldebehörden, Standesämter, Gerichte).

Sämtliche Mitteilungen dieser Behörden an das Melderegister in Hamburg, haben als Basis immer eine konkrete rechtliche Grundlage. Der Hauptanteil betrifft dabei den automatisierten, elektronischen Datenaustausch zwischen Meldebehörden verschiedener Bundesländer, wenn eine Person oder Familie verzieht oder in den betroffenen Bundesländern Haupt- bzw. Nebenwohnung hat.

Die Zuständigkeit für diese Datenübermittlungen liegt in Hamburg grundsätzlich beim Bezirksamt Harburg - Zentrale Meldeangelegenheiten - Einwohnerregister. Die unterschiedlichen Fall- und Lebenslagen erfordern vielfach einen persönlichen Kontakt zwischen auswärtiger Behörde und dem Einwohnerregister.

Kontaktmöglichkeit
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Einwohnerwesen - Zentrale Meldeangelegenheiten Schwarzenbergstraße 21 21073 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42828-0 040 42890-7402 Einwohnerregister@harburg.hamburg.de
Öffnungszeiten Mo 8-16, Di 8-12.30, Mi 8-12.30, Do 8-15.30, Fr 8-12 Uhr
Hilfen für Gehbehinderte

Fahrstuhl im Haus vorhanden.