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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Entschädigungsleistungen für Zivildienstleistende

Wenn ein Dienstpflichtiger durch den Zivildienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält er nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung.

Die Versorgung der Zivildienstleistenden nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) lehnt an das Bundesversorgungsgesetz (BVG) an und entspricht denen bei der Kriegsopferversorgung oder Soldatenversorgung. Ein Dienstpflichtiger, der eine Zivildienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der Schädigung auf Antrag bei der Abteilung Soziale Entschädigung Versorgung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Kontakt).