Zusatzversorgung

Einführung des neuen Gesundheitsfonds in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.01.2009

Zentrum für Personaldienste

Januar 2009 – Zum 1. Januar 2009 wird in der gesetzlichen Krankenversicherung der neue Gesundheitsfonds mit einem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz von 15,5 % eingeführt. »

Unsere Leistungen

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Der Fachbereich Zusatzversorgung ermittelt für ausgeschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Freien und Hansestadt Hamburg die Zusatzversorgung nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) bzw. nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). »

Gesetzliche Grundlagen

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Die Berechnung / Zahlung der Zusatzversorgung beruht auf bestimmten gesetzlichen Grundlagen. Die wichtigsten sind... »

FAQ

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Hier finden Sie eine Liste mit häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten. »

Zusatzversorgung - Formulare und Merkblätter

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Hier finden Sie Formulare und Merkblätter zur Zusatzversorgung: »

Kontakt und Service - Zuständigkeitsfinder

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Hier finden Sie - neben Sprechzeiten und Anschrift - die für Sie zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter, wenn Sie telefonische Anfragen haben. »

Versorgungsberatung Zusatzversorgung

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Die Versorgungsberatung berät die im aktiven Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg stehenden Beschäftigten über ihre Zusatzversorgungsansprüche. »

Ruhegeldrechner

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Hier wird ein Programm angeboten, mit dem sich Beschäftigte einen groben Überblick über die Höhe ihrer künftigen Versorgung verschaffen können. »