Zusatzversorgung
Einführung des neuen Gesundheitsfonds in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.01.2009
Zentrum für PersonaldiensteJanuar 2009 – Zum 1. Januar 2009 wird in der gesetzlichen Krankenversicherung der neue Gesundheitsfonds mit einem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz von 15,5 % eingeführt. »
Unsere Leistungen
Zentrum für PersonaldiensteDer Fachbereich Zusatzversorgung ermittelt für ausgeschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Freien und Hansestadt Hamburg die Zusatzversorgung nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) bzw. nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). »
Gesetzliche Grundlagen
Zentrum für PersonaldiensteDie Berechnung / Zahlung der Zusatzversorgung beruht auf bestimmten gesetzlichen Grundlagen. Die wichtigsten sind... »
Zusatzversorgung - Formulare und Merkblätter
Zentrum für PersonaldiensteHier finden Sie Formulare und Merkblätter zur Zusatzversorgung: »
Kontakt und Service - Zuständigkeitsfinder
Zentrum für PersonaldiensteHier finden Sie - neben Sprechzeiten und Anschrift - die für Sie zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter, wenn Sie telefonische Anfragen haben. »
Versorgungsberatung Zusatzversorgung
Zentrum für PersonaldiensteDie Versorgungsberatung berät die im aktiven Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg stehenden Beschäftigten über ihre Zusatzversorgungsansprüche. »
Ruhegeldrechner
Zentrum für PersonaldiensteHier wird ein Programm angeboten, mit dem sich Beschäftigte einen groben Überblick über die Höhe ihrer künftigen Versorgung verschaffen können. »


