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Finanzbehörde Finanzbehörde

Bausachverständige / Bodenwertstelle

Zu den wesentlichen Aufgaben der Abteilung zählen die Ermittlung von

  • Verkehrswerten
    Sowohl zur Ermittlung von Einlage- und Entnahmewerten bei Transfer von Grundstücken zwischen Privat- und Betriebsvermögen, als auch für grunderwerb-, erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke, etc.
  • Kaufpreisaufteilungen
    Von Anschaffungskosten für bebaute Grundstücke in die Anteile Gebäude und Grund & Boden zwecks Ermittlung der AfA – Bemessungsgrundlage.

Weiterhin werden zu den unterschiedlichsten steuerlichen Sachverhalten Stellungnahmen gefertigt, wie z.B.

  • Aufteilung von Baukosten in Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwand
  • Bebaubarkeit von Grundstücken
  • Restnutzungsdauer von Gebäuden
  • Einschätzung von Bauschäden
  • Feststellung ortsüblicher Mieten
  • Bodenwertfeststellungen und bautechnische Stellungnahmen für Zwecke der Einheitsbewertung

Kontakt:
Telefon: 040 42843-6431
Fax: 040 42843-6499

Sprechzeiten: 
Nach Vereinbarung

Bei Vollstreckungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Vollstreckungsstelle.

Kontakt:
Telefon: 040 42843-6807, 6808
Fax: 040 42843-6899

Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Raum 119)