Bausachverständige / Bodenwertstelle
Zu den wesentlichen Aufgaben der Abteilung zählen die Ermittlung von
- Verkehrswerten
Sowohl zur Ermittlung von Einlage- und Entnahmewerten bei Transfer von Grundstücken zwischen Privat- und Betriebsvermögen, als auch für grunderwerb-, erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke, etc. - Kaufpreisaufteilungen
Von Anschaffungskosten für bebaute Grundstücke in die Anteile Gebäude und Grund & Boden zwecks Ermittlung der AfA – Bemessungsgrundlage.
Weiterhin werden zu den unterschiedlichsten steuerlichen Sachverhalten Stellungnahmen gefertigt, wie z.B.
- Aufteilung von Baukosten in Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwand
- Bebaubarkeit von Grundstücken
- Restnutzungsdauer von Gebäuden
- Einschätzung von Bauschäden
- Feststellung ortsüblicher Mieten
- Bodenwertfeststellungen und bautechnische Stellungnahmen für Zwecke der Einheitsbewertung
Kontakt:
Telefon: 040 42843-6431
Fax: 040 42843-6499
Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung
Bei Vollstreckungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Vollstreckungsstelle.
Kontakt:
Telefon: 040 42843-6807, 6808
Fax: 040 42843-6899
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Raum 119)

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