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Finanzbehörde Finanzbehörde

Bedarfsbewertung

In dieser Abteilung werden Grundbesitzwerte nach Bedarfsanforderung der Erbschaft- und Schenkungsteuer-, sowie der Grunderwerbsteuerstellen gesondert festgestellt. (Bedarfswerte)

Kontakt:
Telefon: 040 42843-6413
Fax: 040 42843-6499

Sprechzeiten: 
Nach Vereinbarung

Bei Vollstreckungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Vollstreckungsstelle.

Kontakt:
Telefon: 040 42843-6807, 6808
Fax: 040 42843-6899

Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Raum 119)