Einheitsbewertung / Grundsteuer
Das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg ist unter anderem auch zuständig für die Feststellung der Einheitswerte des in Hamburg belegenen Grundvermögens, die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge sowie die Festsetzung der Grundsteuer. Das Finanzamt wird tätig bei Eigentumswechsel, Abriss, Neubau, An-, Um- und Ausbauten, Umwidmungen, Grundstücksteilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, reale Flurbereinigungen u. ä.. Die Wertfindung wird durch vielfältige Gegebenheiten beeinflusst, z. B. durch die Lage des Grundstücks, die Qualität der Ausstattung des Objektes, Vorliegen öffentlicher Förderung u. v. m..
Kontakt:
Telefon: 040 4287070
Fax: 040 42843-6199
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 8 - 12 Uhr

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