Hundesteuer
Das Finanzamt ist zentral zuständig für die Festsetzung der Hundesteuer in Hamburg. Mit der Anmeldung beim Hunderegister wird auch gleichzeitig die steuerliche Anmeldepflicht erfüllt. Dies gilt ebenso für die Abmeldung. Um eine beschleunigte Bearbeitung bei möglichen Erstattungen zu erreichen, können Sie Ihren Hund daneben auch direkt beim Finanzamt abmelden.
Die Steuer beträgt 90,- Euro im Jahr und bei gefährlichen Hunden 600,- Euro im Jahr.
Bei Erlass- oder Befreiungsanträgen wie z.B. Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder Schwerbehinderung von mehr als 50 % müssen Sie sich neben der Registrierung beim Hunderegister an das Finanzamt wenden.
Kontakt:
Telfon: 040 42843 -6920, -6923
Fax: 040 42843-6199
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

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