Kraftfahrzeugsteuer
Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer (Abkürzung: KraftSt) bezahlt ein Fahrzeughalter für:
- das Halten von inländischen Fahrzeugen;
- das Halten von ausländischen Fahrzeugen, solange diese sich im Inland befinden;
- die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen
Neue Regeln bei der Kfz-Anmeldung ab Juli 2009 in Hamburg beschlossen:
- Die Abgabe einer Einzugsermächtigung ist künftig vorgeschrieben
- Die Zulassung wird nur erteilt, wenn keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen
Die wesentlichen Grundlagen für die Berechnung der KraftSt ergeben sich aus den Zulassungsdaten ihres Fahrzeugs.
Kraftfahrzeugsteuerrechner der OfD Niedersachsen
Falls Sie Fragen zu den Zulassungsdaten haben, wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Verkehr.
Aktuelle Informationen zum Kraftfahrzeugsteuerrecht erhalten Sie durch das Bundesministerium der Finanzen.
Kontakte:
Telefon: 040 42843- 6700 oder 6701
Fax: 040 42843-6799
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Zimmer 18)
Bei Vollstreckungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Vollstreckungsstelle.
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Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Raum 119)

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