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Finanzbehörde Finanzbehörde

Zuständigkeiten

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt für Steuererhebung in Hamburg ist ausschließlich zuständig für die Kassengeschäfte aller Hamburger Finanzämter.

Fragen, die die Steuerfestsetzung betreffen, richten Sie bitte an Ihr Festsetzungs-Finanzamt, denn nur die Veranlagungsstellen können hierzu Auskunft geben. Der Behördenfinder Hamburg bietet die Möglichkeit festzustellen, welches Finanzamt für Ihre Wohnstraße zuständig ist. Sollten Sie unsicher sein, welches Finanzamt Ihre Veranlagung vorzunehmen hat, wenden Sie sich bitte an den Telefonischen HamburgService; Telefon: 040 42828-0