Zweitwohnungsteuer
Die Zweitwohnungsteuerstelle ist für die Besteuerung einer Zweitwohnung in Hamburg zuständig. Zweitwohnung ist jede Wohnung, die der Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Hamburgischen Meldegesetzes nutzt. Im Falle der Nichtanmeldung gilt eine Wohnung als Zweitwohnung, wenn sich die Person wegen dieser Wohnung mit Nebenwohnung zu melden hätte. Hierbei ist unerheblich, ob Hamburger oder auswärtige Personen die Zweitwohnung innehaben. Die Steuer beträgt 8 % der Netto-Kaltmiete zu Beginn des Besteuerungszeitraumes. Wird die Wohnung vom Wohnungseigentümer selbst als Zweitwohnung genutzt, oder an Angehörige oder eigene Arbeitnehmer überlassen, wird die vergleichbare Netto-Kaltmiete anhand des aktuellen Hamburger Mietenspiegels ermittelt.
Kontakt:
Telefon: 040 42843-6908 täglich von 9:00 - 12:00 Uhr
Fax: 040 42843-6199
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr

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