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"Das Bildungspaket ist ein richtiger Schritt nach vorn. Die Länder werden dauerhaft von den steigenden Finanzierungsaufwendungen für das Bafög entlastet. Sie können die frei werdenden Mittel für die Grundfinanzierung von Bildung und Wissenschaft einsetzen“, sagte der Bürgermeister am Dienstag. Scholz, der mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble den Kompromiss ausgehandelt hatte, sagte weiter: „Das Bafög kann novelliert werden, was dringend erforderlich ist. Und auf die finanzielle Lage der Länder muss bei der Weiterentwicklung des Bafög keine Rücksicht genommen werden. Im Übrigen kann auch der Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland weitergehen. Wenn nun der Bund das Bafög übernimmt ist das zugleich eine wegweisende Entscheidung im Hinblick auf die künftige Ausgestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen."
(FHH) Hinweise, unter welchen Voraussetzungen Auszubildende, die nicht zum Personenkreis des SGB II gehören, nicht von der Sozialhilfegewährung ausgeschlossen sind.
Hier erhalten Sie Informationen zu Zielgruppen und Voraussetzungen zum Bezug von BAföG in Hamburg - wie auch Weiterleitungen zur Antragsstellung und den zuständigen Einrichtungen.
Mit Hilfe eines Stipendienprogramms der Stadt Hamburg können Ausländer an Fortbildungen teilnehmen, damit ihre ausländischen Abschlüsse anerkannt werden und sie in Deutschland arbeiten können.
Eine zentrale neue Funktion ist die direkte Übermittlung von Dokumenten: Unterlagen wie Kontoauszüge oder Steuerbescheide können per Smartphone oder Tablet fotografiert und direkt an das zuständige Amt übermittelt werden. Auch über den aktuellen Stand der Antragsbearbeitung und Änderungen im Antragstatus gibt die App dank Pushmitteilung Bescheid. Daneben kann „BAföGdirekt“ das zuständige Amt für die Antragstellung samt Standort ermitteln, das zudem direkt per Anruf oder E-Mail kontaktiert werden kann. „BAföGdirekt“ gibt es für die Betriebssysteme iOS (Apple) und Android (Google) und kann in App- und PlayStore kostenlos heruntergeladen werden.
(FHH) Infoline-Archiv 2009: Kosten der Unterkunft für Schüler, Studenten und Auszubildende, die Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten, vom 09.03.2009 (Gz.: SI 212 / 112.22-0-2), Stand 09.03.2009. Gültig bis 28.04.2009.