Für touristische Stadtrundfahrten und touristische Schiffsfahrten ist wie bei Reisebussen die volle Sitzplatzbelegung zulässig.
Musicals können unter Auflagen (Belegung von 650 Sitzplätzen) ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Messen und Flohmärkte sind zulässig.
Bei diesen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass das Abstandsgebot, die Hygienepflicht und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung einzuhalten sind. Veranstalter müssen ein Hygienekonzept vorlegen. Informationen hier: www.hamburg.de/corona.
Senator Michael Westhagemann: „Mit der neuen Verordnung gewinnen alle Bürgerinnen und Bürger und auch die Gäste unserer Stadt ein Stück ihrer Freiheit und Normalität zurück. Als Wirtschaftssenator freue ich mich besonders, dass es auch im Bereich der Messen und Veranstaltungen deutliche Lockerungen gibt. Auch unsere Barkassen im Hafen und unsere Stadtrundfahrtbusse dürfen wieder mehr Gäste an Bord nehmen. Das kommt zu Beginn der Ferien gerade recht. Dennoch appelliere ich an alle: Halten Sie Abstand und die Regeln ein. Nur so kommen wir alle gesund durch diese Krise.“