Öffentliche Auslegung
Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 43
Plangebiet
Das etwa 2,7 ha große Plangebiet liegt östlich der Fuhlsbüttler Straße und wird wie folgt begrenzt: Habichtsweg, Habichtsplatz, Schwalbenplatz, Heidhörn und Fuhlsbüttler Straße (Bezirk Hamburg-Nord).
Planungsziel
Der Bebauungsplan-Entwurf wurde vom 18. Mai 2021 bis 18. Juni 2021 öffentlich ausgelegt. Auf Grund eines Darstellungsfehlers im Planbild, eine fehlende Abgrenzungslinie im urbanen Gebiet (MU) zwischen Flurstück 2498 und 128 (Gemarkung Barmbek), wird eine Neuauslegung erforderlich.
Die auf Grund der fehlenden Abgrenzungslinie festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 auf Flurstück 128 wurde auf 0,8 korrigiert. Weitere Änderungen: Im urbanen Gebiet auf Flurstück 3952 (Gemarkung Barmbek) wurde die GRZ von 0,6 auf 0,7 angehoben. Im Kerngebiet ist Wohnen nur noch ausnahmsweise zulässig. Die besagten Anpassungen in den planungsrechtlichen Festsetzungen betreffen wesentliche Aspekte der Planung und erfordern insofern die erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden wie folgt berücksichtigt:
In die § 2-Regelungen der Verordnung wurden Ergänzungen zu den Festsetzungen betreffend Lärmschutz, Überschreitung der Baugrenzen, Flachdächer, ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flurstück 2498 (Gemarkung Barmbek) an der Fuhlsbüttler Straße 220 und 222 und Begrünungsmaßnahmen in Bezug auf die bestehenden denkmalgeschützten Gebäude aufgenommen.
Auf den Ausschluss von Staffelgeschossen wurde verzichtet.
Die Festsetzung zur Überschreitung der GRZ in beiden urbanen Gebieten (MU) wurde redaktionell angepasst.
Im Planbild wurde die Gebäudehöhe im rückwärtigen Kerngebiet (MK) von 10 m auf 5 m für einen Teilbereich der überbaubaren Fläche an der Grundstückgrenze zum bestehenden allgemeinen Wohngebiet auf Flurstück 132 (Gemarkung Barmbek) reduziert.
Im urbanen Gebiet auf Flurstück 128 wurde die nördliche Baugrenze geringfügig nach Süden verschoben.
Auf Flurstück 3952 (Gemarkung Barmbek) wurde die Gebäudehöhe auf 17 m zurückgenommen.
Auf die Festsetzung einer lichten Höhe im denkmalgeschützten Bestand wurde verzichtet.
Die Begründung wurde redaktionell überarbeitet und erhielt eine ergänzende Beschreibung zur geplanten Höhenentwicklung an der Fuhlsbüttler Straße.
Lage des Plangebietes
Verfahrensstand
Der Entwurf des Bebauungsplans Barmbek-Nord 43 (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) wurde in der Zeit vom 7. Dezember 2021 bis einschließlich 21. Dezember 2021 im Bezirksamt Hamburg-Nord öffentlich ausgelegt.
Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes unter 040 / 4 28 04 - 60 26 und - 60 20 während der Dienstzeiten zur Verfügung.