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Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans

Bebauungsplan Kirchwerder 33

Bebauungsplanentwurf Kirchwerder 33 mit Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm Stadtteilschule Kirchwerder Plangebiet Das Plangebiet umfasst den Bereich östlich des Kirchenheerwegs, nördlich des Marschbahndamms und liegt in einigem Abstand südwestlich des Wohngebiets Karkenland. Planungsziel Mit dem Bebauungsplan Kirchwerder 33 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Schulstandortes gemäß Schulentwicklungsplan geschaffen werden. Vorhandene bauliche Nutzungen werden berücksichtigt und weiterentwickelt. Die Bedeutung des Marschbahndamms als übergeordnete Wegeverbindung wird berücksichtigt. Verfahrensstand Das Verfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss B 05/14 (Amtlicher Anzeiger Nr. 94 Seite 2269) eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss steht Ihnen unter folgender externen Internetseite zur Verfügung: https://www.luewu.de/docs/anzeiger/docs/2100.pdf Eine öffentliche Plandiskussion mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung über die beabsichtigte Bebauungsplanung sowie über die parallelen Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms hat am 14. Dezember 2016 stattgefunden. Zwischenzeitlich wurde der Aufstellungsbeschluss geändert, da sich das Plangebiet vergrößert hat. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30. September 2019 bis zum 4. November 2019 statt. Der Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksversammlung haben die Stellungnahmen der Öffentlichkeit ausgewertet und dem Planentwurf zugestimmt. Nunmehr liegt die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erteilung von Baugenehmigungen vor. Planunterlagen finden Sie im Online-Dienst Bauleitplanung https://bauleitplanung.hamburg.de Luftbild und weitere Karten Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ nach Aufruf des folgenden Links einsehen: www.hamburg.de/planportal Ansprechpartner: Susanne Richardt Tel.: 040.42891-4522 Klaus Wittmann Tel.: 040.42891-4520 E-Mail: susanne.richardt@bergedorf.hamburg.de

Verfahren

Planverfahren (Regelverfahren) in wesentlichen Schritten

Das förmliche Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bebauungsplans.

Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans

Bebauungsplanentwurf Bergedorf 122

Lamprechtstraße 6a - d und Gräpelweg 8: Gemeinbedarf und Wohnen

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 60

Barmbeker Gleisbogen

Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 43

Plangebiet Das etwa 2,7 ha große Plangebiet liegt östlich der Fuhlsbüttler Straße und wird wie folgt begrenzt: Habichtsweg, Habichtsplatz, Schwalbenplatz, Heidhörn und Fuhlsbüttler Straße (Bezirk Hamburg-Nord). Planungsziel Der Bebauungsplan-Entwurf wurde vom 18. Mai 2021 bis 18. Juni 2021 öffentlich ausgelegt. Auf Grund eines Darstellungsfehlers im Planbild, eine fehlende Abgrenzungslinie im urbanen Gebiet (MU) zwischen Flurstück 2498 und 128 (Gemarkung Barmbek), wird eine Neuauslegung erforderlich. Die auf Grund der fehlenden Abgrenzungslinie festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 auf Flurstück 128 wurde auf 0,8 korrigiert. Weitere Änderungen: Im urbanen Gebiet auf Flurstück 3952 (Gemarkung Barmbek) wurde die GRZ von 0,6 auf 0,7 angehoben. Im Kerngebiet ist Wohnen nur noch ausnahmsweise zulässig. Die besagten Anpassungen in den planungsrechtlichen Festsetzungen betreffen wesentliche Aspekte der Planung und erfordern insofern die erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB. Die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden wie folgt berücksichtigt: In die § 2-Regelungen der Verordnung wurden Ergänzungen zu den Festsetzungen betreffend Lärmschutz, Überschreitung der Baugrenzen, Flachdächer, ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flurstück 2498 (Gemarkung Barmbek) an der Fuhlsbüttler Straße 220 und 222 und Begrünungsmaßnahmen in Bezug auf die bestehenden denkmalgeschützten Gebäude aufgenommen. Auf den Ausschluss von Staffelgeschossen wurde verzichtet. Die Festsetzung zur Überschreitung der GRZ in beiden urbanen Gebieten (MU) wurde redaktionell angepasst. Im Planbild wurde die Gebäudehöhe im rückwärtigen Kerngebiet (MK) von 10 m auf 5 m für einen Teilbereich der überbaubaren Fläche an der Grundstückgrenze zum bestehenden allgemeinen Wohngebiet auf Flurstück 132 (Gemarkung Barmbek) reduziert. Im urbanen Gebiet auf Flurstück 128 wurde die nördliche Baugrenze geringfügig nach Süden verschoben. Auf Flurstück 3952 (Gemarkung Barmbek) wurde die Gebäudehöhe auf 17 m zurückgenommen. Auf die Festsetzung einer lichten Höhe im denkmalgeschützten Bestand wurde verzichtet. Die Begründung wurde redaktionell überarbeitet und erhielt eine ergänzende Beschreibung zur geplanten Höhenentwicklung an der Fuhlsbüttler Straße. Lage des Plangebietes Verfahrensstand Der Entwurf des Bebauungsplans Barmbek-Nord 43 (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) wurde in der Zeit vom 7. Dezember 2021 bis einschließlich 21. Dezember 2021 im Bezirksamt Hamburg-Nord öffentlich ausgelegt. Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes unter 040 / 4 28 04 - 60 26 und - 60 20 während der Dienstzeiten zur Verfügung.

Stadt- und Landschaftsplanung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 38

Wohnungsbau am Osterbekkanal

Erneute öffentliche Auslegung

Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Süd 2

Mesterkamp

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

sektoraler Bebauungsplan Eppendorf 3

Goernestraße

Bebauungsplanverfahren

Jenfeld 23

Der Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 23 sowie seine Begründung werden in der Zeit vom 12.6.23 bis einschließlich 12.7.23 an den Werktagen öffentlich ausgelegt.

09. Juni 2023 Pressemitteilung
Bebauungsplanverfahren

Jenfeld 30 Elfsaal

Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung am 11.9.23 mit anschließender Diskussion über den Bebauungsplan Jenfeld 30 „Elfsaal“ ein.

01. September 2023 Pressemitteilung