FAQs

Bewohner- und Besucherparken

FAQ zum Bewohnerparken

Bei einer Bewohnerparkzone handelt es sich um einen begrenzten Bereich, in dem Bewohner:innen von der Höchstparkdauer sowie der Entrichtung einer Parkgebühr befreit sind, wenn sie einen Bewohnerparkausweis für die entsprechende Zone besitzen.

Bewohnerparken ist jedoch keine Garantie für einen Parkplatz vor der Haustür, denn Parkstände im öffentlichen Straßenraum stehen der Allgemeinheit zur Verfügung. D.h., auch in Bewohnerparkgebieten werden Parkplätze nicht ausschließlich für Bewohner:innen reserviert. Aus diesem Grund sind für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten eng gefasste Kriterien anzulegen. Diese ergeben sich aus der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu § 45).

Demnach können Bewohnerparkgebiete nur dort eingerichtet werden, wo die Bewohner:innen mangels privater Stellplätze und aufgrund eines erheblichen Parkdrucks regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufiger Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Fahrzeug zu finden. Zudem dürfen Bewohnerparkzonen eine maximale Ausdehnung von 1.000 Metern nicht überschreiten, sodass in notwendigen Fällen eine Unterteilung in verschiedene Parkzonen erfolgt.

Ein Bewohnerparkgebiet wird eingerichtet, um das fußläufige Parken in Wohnungsnähe für Bewohner:innen zu erleichtern. Durch die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten erhöhen sich die Chancen für die Bewohner:innen auf einen freien Stellplatz, da das Dauerparken gebietsfremder Fahrzeuge verhindert wird. Dort, wo ein hoher Parkdruck vorhanden ist, und Bewohner:innen mangels ausreichender Stellplätze keine Möglichkeit haben, einen Parkplatz in fußläufiger Entfernung zu finden, können Bewohner:innen einen Bewohnerparkausweis für ihr Fahrzeug beantragen.

Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben nach der verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 45 grundsätzlich nur Bewohnerinnen und Bewohner, die im entsprechenden Bereich meldebehördlich registriert sind, dort tatsächlich wohnen bzw. ggfs. mit Zweitwohnsitz angemeldet sind.

Für alle Kraftfahrzeuge (Kfz) kann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden. Dieser muss dann sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Dies gilt auch für Krafträder, hierfür kann eine spezielle Vorrichtung angeschafft werden. Für Anhänger kann kein Bewohnerparkausweis beantragt werden.

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur für ein Kfz einen Bewohnerparkausweis.

Der Bewohnerparkausweis kann online über das Serviceportal Hamburg oder an einem der LBV Standorte beantragt werden. Für die Beantragung vor Ort muss ein Termin unter www.lbv-termine.de gebucht werden. 

Änderungen im Bewohnerparkausweis (z.B. Änderung des Kennzeichens, Umzug) können ebenfalls online über das Serviceportal vorgenommen werden.

Hier geht es zur Beantragung des Bewohnerparkausweises

Möchten Sie den Bewohnerparkausweis online über das Serviceportal Hamburg beantragen, beachten Sie bitte folgendes:

  • Tragen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Adresse genauso ein, wie es in Ihrem Personalausweis oder der Meldebestätigung steht. Ihre Daten müssen mit denen aus dem amtlichen Melderegister übereinstimmen.
  • Sie benötigen einen Scan oder ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zum Hochladen. Mögliche Dateiformate sind: jpg, pdf und png.
  • bei Verlängerung benötigen Sie: die Nummer des aktuellen, noch gültigen Bewohnerparkausweises.

Zusätzlich bei Firmenwagen:

  • ausgefüllte Firmenwagenbestätigung des Arbeitsgebers

Zusätzlich, wenn Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist:

  • ausgefüllte Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters

Möchten Sie den Bewohnerparkausweis vor Ort an einem der LBV Standorte beantragen, buchen Sie bitte unter www.lbv-termine.de einen Termin. Für die Beantragung bringen Sie bitte mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei Verlängerung: den bisherigen Bewohnerparkausweis

Zusätzlich bei Antragstellung mit Vollmacht:

  • die Vollmacht im Original
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Antragstellers (oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments)
  • Personalausweis des Bevollmächtigten

Zusätzlich bei Firmenwagen:

  • Firmenwagenbestätigung des Arbeitsgebers

Zusätzlich, wenn Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist:

  • Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters

Die Vordrucke für entsprechende Nachweise finden Sie hier unter "Formulare, Services & Links".

Die Gebühr pro Bewohnerparkausweis beträgt online 65 EUR und beim LBV vor Ort 70 EUR pro Jahr. Bei Verlust oder Beschädigung wird kostenlos ein Ersatzdokument ausgestellt. Für die Anpassung des Ausweises durch Änderung des Kennzeichens oder Umzug in eine andere Bewohnerparkzone entsteht eine Gebühr von 10 EUR. Die Hamburger Parkgebührenordnung ist Grundlage der Gebührenhöhe.

Im Onlineverfahren sind folgende Zahlungsoptionen möglich: PayPal, Kreditkarte, Giropay
Bei einer Beantragung in einem LBV Standort vor Ort: Kartenzahlung

Anmerkung:

Bei der Kreditkartenzahlung wird die Angabe einer E-Mailadresse und erweiterter Adressdaten verlangt. Das Hinterlegen der Daten beruht auf neuerlichen Vorschriften der Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS). Diese Regelungen werden von der PCI DSS weltweit vorgegeben. Diese Maßnahmen tragen insbesondere zu einer erhöhten Sicherheit bei Kartenzahlungen bei – sowohl für Kartennutzer als auch für die Zahlungsempfänger.

Die Gültigkeit eines Bewohnerausweises beträgt ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr.

Bei Einführung eines neuen Bewohnerparkgebietes kann der Ausweis bereits ca. sechs Wochen vor offiziellem Start beantragt werden. Dessen Gültigkeitszeitraum beginnt erst ab dem Startdatum des Bewohnerparkgebietes.

Ein Bewohnerparkausweis gilt nur in der jeweiligen eingetragenen Bewohnerparkzone und berechtigt auch nur dort zum Parken über die Höchstparkdauer hinaus bzw. ohne Entrichtung der Parkgebühr. Die jeweilige Bewohnerparkzone ist am Parkscheinautomaten durch einen Aufkleber zu erkennen. Der Bewohnerparkausweis sichert Bewohner:innen keinen freien Parkplatz zu, sondern erlaubt nur das bevorrechtigte Parken in der beschilderten Zone. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum in Wohnungsnähe.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Parken in Überlappungszonen.

Eine Übersicht der Überlappungszonen finden Sie hier:

Überlappungszonen

Nein, bei der Beantragung kann auch angegeben werden, dass das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist. In diesem Fall wird ein Nachweis (Fremdnutzungsbestätigung) der Halterin bzw. des Halters gefordert, dass Sie das Fahrzeug nutzen.


Bei Umzug in eine andere Bewohnerparkzone kann der Bewohnerparkausweis auf die neue Zone umgeschrieben werden. Folgende Daten werden benötigt: vollständiger Name, Adresse, Kennzeichen und ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Die Änderung des Bewohnerparkausweises können Sie online über das Serviceportal vornehmen, sofern der Bewohnerparkausweis auf Ihren Namen ausgestellt ist.

Mit dem Wegzug aus einer Bewohnerparkzone wird der Bewohnerparkausweis automatisch ungültig. Die Gebühr wird nicht zurückerstattet.

Bei Verlust eines Bewohnerparkausweises kann kostenlos ein Ersatzausweis in einem Standort des LBV ausgestellt werden.

Wurde der abhandengekommene Bewohnerparkausweis zuvor online beantragt, kann im Online Portal kostenlos eine Ersatzausfertigung beantragt werden. Diese wird sofort ausgestellt und kann selbst ausgedruckt werden.

Bei einem Wechsel des Kennzeichens muss auch das im Bewohnerparkausweis eingetragene Kennzeichen geändert werden. Wenn das Fahrzeug gewechselt wird, muss der Bewohnerparkausweis nur geändert werden, wenn bei der Ummeldung das Kennzeichen gewechselt wird.
Folgende Daten werden benötigt: vollständiger Name, Adresse, altes Kennzeichen, neues Kennzeichen, ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem eingetragenen neuen Kennzeichen und eine Fremdnutzungsbestätigung, wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist.

Die Änderung des Bewohnerparkausweises können Sie online im Serviceportal vornehmen, sofern der Bewohnerparkausweis online beantragt wurde und auf Ihren Namen ausgestellt ist.

Nein. Bei der Gebühr handelt es sich nicht um eine Parkgebühr im üblichen Sinne, die auf einzelne Zeiteinheiten umgelegt werden kann. Stattdessen handelt es sich hierbei um eine Verwaltungsgebühr für die Erstellung eines Bewohnerparkausweises. Die Hamburger Parkgebührenordnung beinhaltet keine Erstattung oder Teilerstattung des Bewohnerparkausweises. Die Gebühr bezieht sich explizit auf die Erstellung des Ausweises.

Sie haben die Möglichkeit beim LBV einen Bewohnerparkausweis persönlich zu beantragen und können bis zu drei Mietwagenfirmen-Namen in den Bewohnerparkausweis eintragen lassen. Die Fahrzeuge müssen dann einen Schriftzug/Werbung/Erkennungsmerkmal am Fahrzeug aufweisen. Schreiben Sie dazu bitte an bewohnerbesucherparken@lbv.hamburg.de.

In Zonen, in denen eine Parkscheinpflicht besteht, können CarSharing-Fahrzeuge von ShareNow, Miles, WeShare, FinDax und SixtShare unter Beachtung der jeweiligen Geschäftsbedingungen ohne Entrichtung der Parkgebühr und ohne Bewohnerparkausweis abgestellt werden. Bei Nicht-elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist die Parkscheibe auszulegen.

In parkscheibenpflichtigen Bereichen können die Fahrzeuge mit Auslage der Parkscheibe bis zu drei Stunden (entsprechende Höchstparkdauer in der jeweiligen Zone) und ohne Bewohnerparkausweis geparkt werden.

Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben auf eventuelle Tippfehler. Bitte vermeiden Sie abgekürzte Straßennamen und überflüssige Leerzeichen, da das System sonst einen Fehler melden wird.

Tipp: Übernehmen Sie die Schreibweisen aus Ihrem Personalausweis.

Wichtig: Sofern Sie für Ihr eigenes Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, muss die Adresse, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist, mit Ihrer Meldeadresse übereinstimmen. Falls das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist, klicken Sie bei der Beantragung bitte „Das Fahrzeug ist nicht auf mich zugelassen“ an und benutzen Sie die Fremdnutzungsbestätigung.

Eine Aufnahme einer digitalen Fehlermeldung.
LBV

Wenn Sie die o.g. Fehlermeldung erhalten, Sie sich aber sicher sind, dass Ihre eingegebenen Daten korrekt sind, melden Sie sich bitte unter bewohnerbesucherparken@lbv.hamburg.de.

Eine Aufnahme einer digitalen Fehlermeldung.
LBV

Wenn Sie die o.g. Fehlermeldung erhalten findet möglicherweise eine Wartung des Dienstes statt. Hinweise zu anstehenden und aktuellen Wartungen finden Sie auf der Diensteinstiegsseite: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/bparken2

Oder im Serviceportal: https://serviceportal.hamburg.de

Die Nutzung ist mit jedem gängigen Browser möglich.

Die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises kann nur innerhalb der Gültigkeit, frühestens aber 6 Wochen vor Ablauf erfolgen. Für eine Verlängerung Ihres Bewohnerparkausweises benötigen Sie die Ausweisnummer Ihres letzten Bewohnerparkausweises.

Sollte der Ausweis bereits abgelaufen sein, muss ein Neuantrag gestellt werden.

Nein, ein Bewohnerparkausweis gilt nur in der eingetragenen Bewohnerparkzone und berechtigt Bewohner:innen nur dort zum Parken. Einen Bewohnerparkausweis für eine angrenzende Zone zu erhalten ist rechtlich nicht vorgesehen (§ 45 StVO). 

Es gibt aber sogenannte Überlappungszonen. Das heißt, in bestimmten Straßen der benachbarten Bewohnerparkzone kann auch mit dem eigentlich nicht berechtigten Parkausweis geparkt werden. Diese Überlappung ist an dem Parkautomaten durch einen Aufkleber zu erkennen.

Die Überlappungszonen sollen die Parkmöglichkeiten für Besitzende eines Bewohnerparkausweises oder Besucherparkausweises erweitern und ein flexibleres Parken – insbesondere in Randbereichen der einzelnen Bewohnerparkzonen – fördern. Ob sich eine Straße als Überlappungszone eignet, wird anhand verschiedener Kriterien (z.B. Erreichbarkeit oder Parkdruck) geprüft. Die Überlappungszonen werden demnach nur in einzelnen Straßen eingerichtet – nicht jede Straße im Grenzbereich mehrerer Bewohnerparkzonen ist eine Überlappungszone. Ob eine Überlappungszone in ihrer Bewohnerparkzone eingerichtet ist, entnehmen Sie bitte den online verfügbaren Informationen zu Ihrer Zone und auf den Parkscheinautomaten.

Die Überlappungszonen der benachbarten Bewohnerparkzone sind anhand eines zusätzlichen Aufklebers am Parkscheinautomaten zu erkennen. Neben dem Aufkleber der eigentlichen Bewohnerparkzone findet sich auch ein weiterer Aufkleber der eigentlich auf die benachbarte Bewohnerparkzone hinweist. Auf dem Aufkleber steht „Bewohner mit Parkausweis Nr. xxx „Name Bewohnerparkzone“ frei“.

Wenn Ihr Bewohnerparkausweis nicht automatisch in Ihrem Service-Konto hinterlegt wurde, wenden Sie sich bitte per E-Mail an
BewohnerBesucherparken@lbv.hamburg.de und geben folgende Informationen an:

  • vollständiger Name
  • vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • Kennzeichen
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr für den Parkausweis (z.B. Kontoauszug, Verwendungszweck oder die Transaktionsnummer)

Das kurzzeitige Parken im Bewohnerparkgebiet ist für Nicht-Bewohnende gegen Gebühr möglich, da die Bewohnerparkgebiete grundsätzlich im Mischprinzip bewirtschaftet werden, das heißt, neben den Bewohner:innen können auch Kurzzeitparker, Kund:innen der ansässigen Geschäfte o.ä., mit einem Parkschein ihr Fahrzeug in Bewohnerparkgebieten abstellen. 

In vielen Bewohnerparkgebieten gibt es auch die Möglichkeit, länger zu parken mit dem sogenannten Tagesticket. Das Tagesticket ist an der orangen Markierung am Parkautomaten zu erkennen. Das Tagesticket kostet 10 Euro und gilt bis zum Ende der Bewirtschaftungszeit.

Hinweis: Bewohner:innen einer Parkzone haben die Möglichkeit, für verwandte oder befreundete Nicht-Bewohnende, gegen  eine Gebühr von 3 Euro pro Tag einen Besucherparkausweis online oder an den Standorten des LBV zu beantragen.

Nein, Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben nach der verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 45 grundsätzlich nur Bewohner:innen, die im entsprechenden Bereich meldebehördlich registriert sind, dort tatsächlich wohnen bzw. gegebenenfalls mit einem Zweitwohnsitz angemeldet sind.

Auf dieser Grundlage können keine Bewohnerparkausweise für Gewerbetreibende o.ä. ausgegeben werden, d.h. es gibt keine Möglichkeit für Betriebe, Bewohnerparkausweise zu erhalten.

Sollten betriebsnotwendige Fahrzeuge dauerhaft im Gebiet geparkt werden müssen, besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für betriebsnotwendige Fahrzeuge in Höhe von ca. 250 EUR pro Jahr. Gewerbetreibende, die eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in Bewohnerparkzonen beantragen möchten, finden unter Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende in Bewohnerparkzonen alle wichtigen Informationen. Generell steht der LBV jedoch immer in Abstimmung mit der Handels- und Handwerkskammer und ist um praktikable Lösungen bemüht.

Pendelnde können ebenfalls keinen Bewohnerparkausweis beantragen. Es empfiehlt sich daher die Nutzung des Nahverkehrs, z.B. in Kombination mit Park+Ride oder anderen Verkehrsmittel, z.B. dem Fahrrad oder CarSharing-Services.

Der Parkraum wird mittels Parkscheiben- oder Parkscheinpflicht innerhalb eines festgelegten Zeitraumes bewirtschaftet, sodass der öffentliche Parkraum nicht nur für Bewohner:innen mit einem Bewohnerparkausweis reserviert ist, sondern auch für Patient:innen von Arztpraxen; Kund:innen der ansässigen Geschäft o.a. zur Verfügung steht.

Das kurzzeitige Parken in einem Bewohnerparkgebiet ist für Handwerker:innen, Patient:innen von Arztpraxen, Kund:innen der ansässigen Geschäfte o.a. mit einem Parkschein möglich.

Für beauftragte Handwerker:innen können Bewohner:innen Besucherparkausweise online oder beim LBV beantragen. 

Alternativ können beim örtlichen Polizeikommissariat für längere Bauarbeiten kurzfristige Ausnahmegenehmigungen für bis zu drei Monate beantragt werden.

Welche Parkerleichterungen es für schwerbehinderte Menschen gibt, können Sie unter dem Punkt „Wichtige Hinweise“ nachlesen.