FAQs

Bewohner- und Besucherparken

FAQ zum Besucherparken

Für alle Besucher:innen von Bewohner:innen in Bewohnerparkgebieten besteht zunächst die Möglichkeit, das Fahrzeug im Rahmen der Höchstparkdauer und der möglichen Gebührenpflicht abzustellen oder mit alternativen Verkehrsmitteln anzureisen. 

Vor allem für längere Besuche mit dem Fahrzeug haben Bewohner:innen die Möglichkeit, Besucherparkausweise online oder in einem Standort des LBV für 2,50 EUR pro Tag zu beantragen (ab dem 01.01.2022 beträgt die Gebühr in Gebührenzone I und II 3,00 EUR pro Tag). Mit diesen kann ebenfalls in der jeweiligen Zone über die Höchstparkdauer hinaus und ohne Entrichtung der Parkgebühr geparkt werden.

Den Besucherparkausweis können Bewohner:innen online beantragen. Für eine Beantragung an einem Standort des LBV kann unter www.lbv-termine.de ein Termin gebucht werden. Alternativ können Besucherparkausweise auch ohne Termin in den unter www.lbv-termine.de angegebenen Zeiten und Standorten beantragt werden.

Hier geht es zur Online-Beantragung des Besucherparkausweises

Hier geht es zur Online-Beantragung von Besucherparkausweisen in den Hamburg Service Zentren

Möchten Sie den Besucherparkausweis online beantragen, beachten Sie bitte:

  • Tragen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Adresse genauso ein, wie es in Ihrem Personalausweis oder der Meldebestätigung steht. Ihre Daten müssen mit denen aus dem amtlichen Melderegister übereinstimmen.
  • Halten Sie das Kfz-Kennzeichen der Besucherin bzw. des Besuchers zur Eintragung in den Besucherparkausweis bereit.

Nach der Online-Beantragung können Sie den Besucherparkausweis sofort zu Hause ausdrucken.

Für die Beantragung eines Besucherparkausweises an einem Standort des LBV kann unter www.lbv-termine.de ein Termin gebucht werden. Bitte bringen Sie folgendes mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Bewohnerin oder des Bewohners
  • Angaben des KFZ-Kennzeichens der Besucherin bzw. des Besuchers

Für den Besucherparkausweis wird in den Zonen I und II eine Gebühr von 3,00 EUR pro Tag und in der Zone III eine Gebühr von 2,50 EUR pro Tag erhoben.

Der Besucherparkausweis gilt am Ausstellungstag für die gesamte angegebene bewirtschaftete Zeit. Diese liegt üblicherweise im Zeitraum von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr, allerdings kann diese auch in bestimmten Gebieten abweichen.

Außerhalb des jeweiligen Zeitraums ist das Parken für alle Verkehrsteilnehmer:innen ohne Besucherparkausweis in den Bewohnerparkzonen möglich.

Nein, ein bereits ausgestellter Besucherparkausweis kann nicht geändert werden.

Pro Monat können maximal 20 Besucherparkausweise beantragt werden. Alle 20 Besucherparkausweise können auch für einen Tag beantragt werden. Ist das Kontingent verbraucht, können im Folgemonat erneut 20 Besucherparkausweise beantragt und ausgestellt werden.

Eine Aufnahme einer digitalen Fehlermeldung.
LBV

Wenn Sie die o.g. Fehlermeldung erhalten, Sie sich aber sicher sind, dass Ihre eingegebenen Daten korrekt sind, melden Sie sich bitte unter bewohnerbesucherparken@lbv.hamburg.de.

Eine Aufnahme einer digitalen Fehlermeldung.
LBV

Wenn Sie die o.g. Fehlermeldung erhalten findet möglicherweise eine Wartung des Dienstes statt. Hinweise zu anstehenden und aktuellen Wartungen finden Sie auf der Diensteinstiegsseite: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/bparken2

Oder im Serviceportal: https://serviceportal.hamburg.de