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Ab dem 6. März 2023 gibt es in Uhlenhorst, Hohenfelde und Borgfelde ein neues Bewohnerparkgebiet mit sechs Bewohnerparkzonen (N109 – N113 und M111). Mit einem Bewohnerparkausweis sind Bewohner:innen von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Ziel des Bewohnerparkens ist die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Parksuchverkehren und Falschparken.
Ab dem 21.11.2022 treten fünf neue Bewohnerparkzonen (N106 – N108, E315 – E316) in Eppendorf / Hoheluft-Ost in Kraft. Bewohner:innen können einfach und unkompliziert online oder alternativ direkt bei allen LBV (Landesbetrieb Verkehr) -Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Ziel des Bewohnerparkens ist die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Parksuchverkehren und Falschparken.
Ab dem 12. September 2022 gibt es in Eimsbüttel rund um die Osterstraße ein neues Bewohnerparkgebiet mit fünf Bewohnerparkzonen (E310 – E314). Bewohner:innen können ab dem 08. August 2022 unkompliziert online oder ersatzweise direkt bei allen LBV-Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Ziel des Bewohnerparkens ist die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Parksuchverkehren und Falschparken.
Ab dem 16. Mai 2022 treten zwei neue Bewohnerparkzonen (E308 Generalsviertel und E309 Eppendorfer Weg) in Hoheluft West und Eimsbüttel Ost in Kraft. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Zonen ein. Mit einem Bewohnerparkausweis sind Bewohner:innen von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) erweitert am 28. März 2022 das Bewohnerparkgebiet Ottensen. Mit der Einführung der Bewohnerparkzonen Altonaer Kinderkrankenhaus und Röhrigstraße (A109, A110 – siehe Abb.) wirkt der LBV der vorherrschenden, schwierigen Parksituation in dem Gebiet entgegen.
Ab dem 14.03.2022 treten vier neue Bewohnerparkzonen (E304 – E307) in Harvestehude in Kraft. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Zonen ein. Bewohner:innen können einfach und unkompliziert online oder ersatzweise direkt bei allen LBV-Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.
10. März 2022 Pressemitteilung
Bewohnerparken Lange Reihe, Steindamm und Münzviertel
Ab dem 16. November 2021 starten in St. Georg drei neue Bewohnerparkgebiete. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Bereichen Münzviertel (M108), Steindamm (M109) und an der Langen Reihe (M110) ein. Bewohnerinnen und Bewohner hatten sich bei einer LBV-Umfrage im Spätsommer mit großer Mehrheit für die Einführung ausgesprochen. Seit dem 05. Oktober 2021 können sie bereits ihre Parkausweise online oder direkt an allen LBV-Standorten beantragen. Mit dem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer, innerhalb der in Kraft tretenden Zonen, ausgenommen. Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen.
Ab dem 05.07.2021 treten vier neue Bewohnerparkzonen (AE100 bis AE103) in Eimsbüttel und Altona-Nord in Kraft, in denen eine Parkscheinpflicht eingeführt wird. Bewohnerinnen und Bewohner können einfach und unkompliziert online oder ersatzweise direkt bei allen LBV Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.
Vier neue Bewohnerparkzonen in Ottensen nehmen Konturen an: Ab dem 15. Februar können die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Parkausweise einfach und unkompliziert online oder ersatzweise auch direkt an allen LBV Standorten beantragen. Mit dem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer innerhalb der zum 5. April 2021 in Kraft tretenden Zonen ausgenommen.
Zum 18.12.2020 treten vier neue Bewohnerparkgebiete (A101-A104) in Kraft, in denen eine Parkscheinpflicht eingeführt wird. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.